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Teilverkauf: nur ein Teil des Bestands wird veräußert

Beim Teilverkauf wird nur ein Teil der gehaltenen Anteile veräußert, der Rest bleibt im Depot. Welche Anteile das sind, entscheidest nicht du — das Gesetz gibt die Reihenfolge vor.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Wie ein Teilverkauf abgerechnet wird

Ein über Jahre bespartes Depot besteht aus vielen Teilkäufen zu unterschiedlichen Kursen. Beim Verkauf muss deshalb bestimmt werden, welche dieser Käufe herangezogen werden — davon hängt der steuerpflichtige Gewinn ab.

Maßgeblich ist das Fifo-Prinzip: First in, first out. Die zuerst erworbenen Anteile gelten als zuerst veräußert. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht; die depotführende Stelle wendet die Reihenfolge automatisch an.

Für die Praxis folgen daraus drei Punkte:

  • Die ältesten Anteile tragen meist den höchsten Gewinn. Bei über Jahre gestiegenen Kursen liegt ihr Einstandskurs am weitesten unten. Ein Teilverkauf löst deshalb tendenziell mehr Steuer aus, als der Durchschnittskurs des Bestands vermuten lässt.
  • Bruchstücke werden mitverkauft. Sparpläne erzeugen Anteilsbruchteile; sie folgen derselben Reihenfolge.
  • Bei mehreren Depots gilt Fifo je Depot. Über Depotgrenzen hinweg wird nicht zusammengefasst.

Eine praktische Folge wird oft übersehen: Wer über Jahre bespart und später regelmäßig entnimmt, arbeitet sich in der Entnahmephase Tranche für Tranche durch die eigene Kaufhistorie. Die Steuerlast je entnommenem Euro ist deshalb zu Beginn der Entnahme am höchsten und sinkt mit den Jahren, weil zunehmend jüngere und teurer erworbene Anteile an die Reihe kommen. Für die Nettoplanung der ersten Ruhestandsjahre ist das ein relevanter Effekt.

Vom steuerpflichtigen Gewinn werden anschließend Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag abgezogen, bevor der Steuersatz greift.

Das Fifo-Prinzip an einem Bestand

Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten:

  • Depotwert: 148.600 €
  • Fondstyp: Mischfonds mit 15 % Teilfreistellung
  • Freistellungsauftrag: 310 €
  • Haltedauer des ältesten Bestands: 18 Jahre

Angenommen, der Bestand ist über die Jahre in drei Tranchen entstanden und es sollen Anteile im Wert von 12.000 € verkauft werden:

TrancheAnteileEinstandskursReihenfolge
Kauf vor 18 Jahren4062,00 €zuerst verkauft
Kauf vor 9 Jahren55118,00 €danach
Kauf vor 2 Jahren30174,00 €zuletzt

Bei einem aktuellen Kurs von 200 € entsprechen 12.000 € genau 60 Anteilen. Nach Fifo stammen davon 40 Anteile aus der ältesten Tranche und 20 aus der zweiten.

PositionRechnungErgebnis
Erlös60 × 200 €12.000 €
Einstand ältere Tranche40 × 62 €2.480 €
Einstand zweite Tranche20 × 118 €2.360 €
Steuerpflichtiger Rohgewinn12.000 − 4.8407.160 €
nach Teilfreistellung 15 %7.160 × 0,856.086 €
nach Freistellungsauftrag 310 €6.086 − 3105.776 €

Der Gewinnanteil am Erlös beträgt in diesem Fall rund 60 Prozent — für die Nettoplanung heißt das, dass von 12.000 € Bruttoentnahme spürbar weniger auf dem Konto ankommt. Wer einen bestimmten Nettobetrag benötigt, muss entsprechend mehr veräußern; die dafür nötige Hochrechnung ist Teil jeder ernsthaften Entnahmeplanung.

Hätte man stattdessen die jüngste Tranche verkaufen können, läge der Rohgewinn bei rund 1.560 € — ein Viertel davon. Diese Wahl gibt es nicht, und genau deshalb gehört die Fifo-Reihenfolge in jede Entnahmeplanung.

Der Vergleich mit der Alternative steht unter Teilverkauf oder Ausschüttung; den Verlustfall behandelt Verluste verrechnen.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026. Die steuerliche Behandlung eines Verkaufs hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab.

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