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Bruchstück: der Anteil mit Nachkommastellen

Ein Bruchstück ist ein Anteilsbruchteil, der entsteht, wenn der Sparbetrag keinen ganzen Anteil ergibt. Bei Sparplänen ist es der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Wie Bruchteile entstehen

Eine Sparrate ist ein runder Eurobetrag, ein Anteilspreis ist es nie. Aus der Division bleibt fast immer ein Rest.

Ein Beispiel: Bei einer Rate von 175 € und einem Kurs von 94,37 € ergeben sich 1,854403 Anteile. Der ganze Anteil wird gebucht, der Rest als Bruchteil — üblicherweise mit sechs Nachkommastellen.

Möglich wird das dadurch, dass der Broker die Anteile als Sammelbestand hält. Rechtlich steht dir ein Miteigentumsanteil daran zu; ein einzelner Anteil muss dafür nicht auf dich allein entfallen. Genau deshalb funktionieren Sparpläne mit kleinen Beträgen überhaupt: Ohne Bruchstücke wäre eine Rate unterhalb eines Anteilspreises nicht investierbar.

Der Vorgang, bei dem sie entstehen, ist die Sparplanausführung — bei einem manuellen Kauf über die Börse gibst du dagegen eine Stückzahl an und erhältst ganze Anteile.

Erträge werden anteilig zugerechnet. Eine Ausschüttung auf 1,854403 Anteile fällt entsprechend an — auch hier gibt es keine Rundung zu deinen Lasten.

Abgrenzung zum ganzen Anteil

Wirtschaftlich verhält sich ein Bruchstück wie ein voller Anteil. Unterschiede gibt es in der Abwicklung.

Ganzer AnteilBruchstück
Wertentwicklunganteiliganteilig, identisch
Ausschüttunganteiliganteilig, identisch
Einzeln handelbarjanur über den Broker
Depotübertragproblemlosoft nicht übertragbar

Auch die Anzeige unterscheidet sich: Manche Broker führen Bruchteile in einer eigenen Zeile, andere summieren sie mit dem Hauptbestand. Für den Abgleich der eigenen Dokumentation lohnt der Blick, welche Darstellung dein Institut wählt — sonst entsteht beim Vergleich eine Differenz, die keine ist.

Die letzte Zeile ist die praktisch wichtigste. Viele Institute übertragen bei einem Depotwechsel nur ganze Anteile und verkaufen die Bruchteile — was einen steuerpflichtigen Vorgang auslöst, den du nicht angestoßen hast. Wer wechselt, sollte das vorher klären.

Beim Verkauf gelten Bruchstücke wie alle anderen Anteile: Die Reihenfolge folgt dem Fifo-Prinzip, beschrieben unter Teilverkauf. Zur Erfassung in der eigenen Dokumentation siehe Bruchstücke erfassen.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Ob und wie Bruchstücke übertragen werden, regelt das jeweilige Institut in seinen Bedingungen.

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