Glossar
Anlage KAP: Kapitalerträge in der Steuererklärung
Die Anlage KAP ist der Teil der Einkommensteuererklärung, in dem Kapitalerträge erklärt werden. Für viele Anleger ist sie freiwillig — für einige ist sie Pflicht, und der Unterschied entscheidet über Geld.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Wofür das Formular vorgesehen ist
Wurden alle Kapitalerträge über eine inländische Stelle abgerechnet, der Freistellungsauftrag reichte aus und es gibt nichts zu verrechnen, ist mit dem Steuerabzug alles erledigt. Die Anlage KAP bleibt dann leer.
In diesen Fällen ist sie dagegen verpflichtend:
- Ausländische Depots. Ohne inländische Zahlstelle wurde nichts einbehalten; die Erträge sind vollständig zu erklären.
- Zu geringer Steuerabzug. Etwa wenn eine Bank mangels Anschaffungsdaten falsch abgerechnet hat.
- Erträge ohne Steuerabzug. Private Darlehenszinsen und ähnliche Konstellationen.
- Kirchensteuerpflicht mit Sperrvermerk. Wer die automatische Abfrage gesperrt hat, muss die Kirchensteuer selbst erklären.
Und in diesen Fällen ist sie freiwillig, aber lohnend:
- Der Sparerpauschbetrag wurde nicht ausgeschöpft, weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag.
- Verluste bei einer Bank sollen gegen Gewinne bei einer anderen verrechnet werden.
- Der persönliche Steuersatz liegt unter 25 Prozent, sodass sich die Günstigerprüfung lohnt.
- Ausländische Quellensteuer soll angerechnet werden, die die Bank nicht vollständig berücksichtigt hat.
Zu beachten ist außerdem die Frist. Die Anlage KAP gehört zur Einkommensteuererklärung und folgt deren Abgabefristen. Wer sie ausschließlich zur Erstattung einreicht, hat dafür in der Regel vier Jahre Zeit — die Verlustbescheinigung muss allerdings deutlich früher beantragt sein, nämlich bis zum 15. Dezember des betreffenden Jahres.
Der zweite Block ist der praktisch wichtigere. Es geht dabei nicht um Pflichten, sondern um Erstattungen, die ohne Antrag schlicht nicht erfolgen.
Welche Angaben verpflichtend sind
Fast alle Eintragungen stammen aus der Steuerbescheinigung der jeweiligen Bank. Sie ist so aufgebaut, dass ihre Zeilen den Feldern des Formulars entsprechen.
| Angabe | Herkunft |
|---|---|
| Höhe der Kapitalerträge | Steuerbescheinigung, Zeile für Kapitalerträge |
| Einbehaltene Kapitalertragsteuer | Steuerbescheinigung |
| Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer | Steuerbescheinigung |
| In Anspruch genommener Sparerpauschbetrag | Steuerbescheinigung |
| Nicht ausgeglichene Verluste | Steuerbescheinigung oder Verlustbescheinigung |
| Anrechenbare ausländische Quellensteuer | Steuerbescheinigung |
Ergänzend gibt es zwei Zusatzformulare, die im Depotalltag selten, aber gelegentlich nötig werden: eines für Erträge, die einer anderen Person zuzurechnen sind, und eines für Beteiligungseinkünfte. Für ein normales Wertpapierdepot reicht das Hauptformular.
Zwei Punkte, an denen es in der Praxis hakt. Erstens brauchst du je Institut eine eigene Bescheinigung — bei mehreren Depots werden die Beträge im Formular zusammengeführt, nicht bei der Bank. Zweitens setzt die Verrechnung über Institutsgrenzen hinweg eine Verlustbescheinigung voraus, die bis zum 15. Dezember des Vorjahres beantragt sein muss. Wer diese Frist verpasst, kann die Verluste im betreffenden Jahr nicht institutsübergreifend nutzen.
Die vollständige Zusammenstellung der Unterlagen führt Jahresübersicht zusammenstellen durch; den Sonderfall der ausländischen Steuer behandelt Quellensteuer anrechnen.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026. Ob und wie du die Anlage KAP ausfüllen musst, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab; für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
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