Ratgeber
Die Jahresübersicht für die Steuererklärung zusammenstellen
Die Steuerbescheinigung deckt das meiste ab, aber nicht alles — der Rest kommt aus deiner Dokumentation. Welcher Teil fehlt, hängt davon ab, wie viele Institute beteiligt sind.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Welche Unterlagen die Bank liefert
Jede inländische Depotbank stellt für ein Kalenderjahr drei Dokumente bereit, die nicht dasselbe sind:
- Die Steuerbescheinigung. Das amtliche Dokument mit den Summen: Kapitalerträge, einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, genutzter Freistellungsauftrag, nicht ausgeglichene Verluste. Sie wird nur auf Anforderung oder automatisch je nach Institut erstellt.
- Die Erträgnisaufstellung. Die Einzelaufstellung aller Erträge je Position mit Datum. Sie ist nicht amtlich, aber unentbehrlich für die Kontrolle.
- Die Jahresdepotübersicht. Bestände zum Jahresende mit Kurswerten.
Zusätzlich sollte die Verlustbescheinigung angefordert werden, wenn ein Verlusttopf ins Folgejahr oder zu einem anderen Institut übertragen werden soll. Die Frist dafür ist scharf: bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres, unwiderruflich.
Was die Bescheinigung im Einzelnen ausweist, steht unter Steuerbescheinigung.
Bei ausländischen Depots gibt es keine dieser Unterlagen in deutscher Form. Dort fällt die gesamte Aufbereitung auf dich zurück — inklusive der Umrechnung von Fremdwährungen zum jeweiligen Tageskurs.
Was du selbst ergänzen musst
Vier Bereiche deckt keine Bescheinigung ab. Sie sind der eigentliche Grund, warum eine eigene Jahresübersicht existiert.
- Institutsübergreifende Verrechnung. Verluste bei Bank A und Gewinne bei Bank B verrechnet keine der beiden. Das geht nur über die Steuererklärung — und nur, wenn beide Bescheinigungen vorliegen.
- Ungenutzter Freistellungsauftrag. Wurde bei einem Institut Steuer einbehalten, obwohl bei einem anderen Volumen frei blieb, holst du die Differenz über die Anlage KAP zurück. Die Vorarbeit dazu steht in Freistellungsauftrag aufteilen.
- Ausländische Quellensteuer. Anrechenbare Beträge stehen zwar in der Bescheinigung, die tatsächliche Anrechnung erfolgt aber erst in der Erklärung.
- Erträge aus Auslandsdepots. Vollständig selbst zu erklären, mit Belegen.
Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten zeigt, warum Punkt 2 zählt: Bei einem Depot von 106.700 Euro, einem Freistellungsauftrag von 310 Euro, 15 Prozent Teilfreistellung und einer Restlaufzeit von 18 Jahren bleibt regelmäßig Volumen ungenutzt, wenn der Auftrag auf mehrere Institute verteilt ist — der Rückholbetrag liegt dann im zwei- bis dreistelligen Bereich pro Jahr.
Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.
Die Zusammenstellung in der richtigen Reihenfolge
Die Reihenfolge spart Zeit, weil jeder Schritt auf dem vorigen aufbaut.
| Schritt | Handlung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | Alle Steuerbescheinigungen sammeln | Vollständigkeit je Institut |
| 2 | Erträge je Institut auflisten | Summe der Kapitalerträge |
| 3 | Einbehaltene Steuern auflisten | Summe der Abzüge |
| 4 | Genutzten Freistellungsauftrag je Institut eintragen | ungenutztes Volumen |
| 5 | Verlusttöpfe je Institut notieren | Verrechnungspotenzial |
| 6 | Auslandserträge ergänzen | vollständige Basis |
| 7 | Quellensteuer zusammenstellen | Anrechnungsbetrag |
Der fünfte Schritt verdient Aufmerksamkeit, weil die Töpfe getrennt geführt werden: einer für Aktienveräußerungen, einer für alle übrigen Kapitalerträge. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur gegen Gewinne aus Aktienverkäufen gerechnet werden — nicht gegen Fondsausschüttungen oder Zinsen.
Der sechste Schritt ist bei Auslandsdepots der aufwendigste. Erträge in Fremdwährung werden zum Kurs des Zuflusstages umgerechnet, nicht zum Jahresdurchschnitt. Wer das im laufenden Jahr notiert, spart sich im Frühjahr die Rekonstruktion aus Kurshistorien.
Zwischen Schritt 3 und 4 lohnt eine Plausibilitätskontrolle: Die Summe aus genutztem Freistellungsauftrag und versteuertem Betrag muss den Kapitalerträgen entsprechen. Weicht sie ab, fehlt eine Bescheinigung oder eine Position wurde doppelt erfasst.
Prüfen, bevor die Anlage KAP rausgeht
Vor dem Absenden lohnen fünf Kontrollen, die zusammen keine Viertelstunde kosten:
- Vollständigkeit der Institute. Jedes Depot und jedes Konto mit Zinsen — auch das kaum genutzte Tagesgeldkonto.
- Summe der Freistellungsaufträge. Sie darf 1.000 Euro je Person nicht überschreiten (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung, Stand 19.08.2026, § 20 Abs. 9 EStG).
- Verlustbescheinigungen beigelegt? Ohne sie erkennt das Finanzamt institutsübergreifende Verrechnungen nicht an.
- Günstigerprüfung angekreuzt? Bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen kann der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegen. Das Kreuz kostet nichts und wird nur angewendet, wenn es günstiger ist.
- Kirchensteuer geprüft. Bei Sperrvermerk gegenüber dem Bundeszentralamt muss sie über die Erklärung nachgemeldet werden.
Der vierte Punkt wird am häufigsten übersehen und ist der einzige, der ohne jedes Risiko Geld bringt.
Alle Unterlagen gehören anschließend zusammen abgelegt — Bescheinigungen, eigene Übersicht und der abgesendete Erklärungsteil. Die Aufbewahrung ist für Privatpersonen zwar nicht generell vorgeschrieben, bei Rückfragen des Finanzamts aber die einzige Grundlage. Wohin die Zahlen im Formular wandern, steht unter Anlage KAP.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026 nach § 20 EStG und § 32d EStG. Keine Steuerberatung.
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