Glossar
Steuerbescheinigung: der Jahresnachweis der Bank
Die Steuerbescheinigung fasst zusammen, welche Kapitalerträge angefallen und welche Steuern einbehalten wurden. Sie kommt einmal jährlich und ist der einzige unabhängige Abgleich, den deine Depotdokumentation bekommt.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Was die Bescheinigung ausweist
Der Aufbau ist gesetzlich vorgegeben, damit die Zeilen den Feldern der Anlage KAP entsprechen. Enthalten sind unter anderem:
- die Summe der Kapitalerträge des Kalenderjahres
- die einbehaltene Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer
- der in Anspruch genommene Teil des Sparerpauschbetrags
- die Stände der Verlustverrechnungstöpfe zum Jahresende
- anrechenbare und noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer
Ausgestellt wird sie je Depot und je Institut. Bei mehreren Depots bekommst du mehrere Bescheinigungen; zusammengeführt werden die Beträge erst in der Steuererklärung.
Wichtig ist der Unterschied zur unterjährigen Abrechnung: Die Bescheinigung ist der konsolidierte Jahresstand. Unterjährige Erstattungen und Verrechnungen sind darin bereits berücksichtigt, weshalb ihre Summen nicht mit der Addition einzelner Abrechnungen übereinstimmen müssen.
Wofür du sie im Plan brauchst
Über den steuerlichen Zweck hinaus hat die Bescheinigung eine zweite Funktion, die in der Planung mehr wert ist: Sie ist eine unabhängige Kontrolle.
Deine eigene Dokumentation beruht auf selbst erfassten oder importierten Daten. Ob dabei eine Transaktion fehlt, ein Betrag falsch zugeordnet oder eine Ausschüttung doppelt gebucht wurde, fällt in der eigenen Auswertung nicht auf — sie rechnet konsistent mit den Daten, die sie hat. Die Bescheinigung stammt aus einer anderen Quelle und deckt genau solche Lücken auf.
Ausgestellt wird sie in aller Regel im ersten Quartal des Folgejahres. Manche Institute versenden sie automatisch, andere nur auf Anforderung oder ausschließlich im Postfach des Onlinebankings — wer sie nicht aktiv abruft, bemerkt ihr Fehlen oft erst, wenn die Steuererklärung ansteht.
Ein sinnvoller Abgleich prüft drei Größen: die Summe der Erträge, den genutzten Pauschbetrag und die Verlusttopfstände. Weichen sie von den eigenen Zahlen ab, liegt der Fehler fast immer in der eigenen Erfassung — nicht in der Bescheinigung.
Deshalb gehört sie in den Jahresablauf und nicht nur in den Steuerordner. Wie dieser Abgleich praktisch aussieht, behandelt Steuerbescheid auswerten; die eigenen Zahlen dafür liefert Reports und Export.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026. Die Bescheinigung ersetzt keine steuerliche Beratung.
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