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Von der Wunschrente zum benötigten Kapital

Der Weg beginnt beim monatlichen Betrag im Ruhestand und endet beim Kapital, das ihn tragen muss. Diese Richtung ist unbequemer als die übliche — und liefert als einzige eine überprüfbare Zielgröße.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Die Wunschrente netto statt brutto festlegen

Der erste Schritt entscheidet über die Belastbarkeit des ganzen Ergebnisses: Der gewünschte Betrag muss der sein, der auf dem Konto ankommt.

Vier Posten stehen zwischen Brutto und Netto:

  • Steuer auf Kapitalerträge. Bei einer Entnahme aus dem Depot ist nur der enthaltene Gewinnanteil steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag.
  • Steuer auf die gesetzliche Rente. Sie ist zu einem gesetzlich festgelegten Anteil steuerpflichtig, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.
  • Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Pflichtversicherten in der KVdR auf die gesetzliche Rente; bei freiwillig Versicherten auch auf weitere Einkünfte.
  • Kirchensteuer, falls zutreffend.

Der dritte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist zugleich der größte. Er kann den Unterschied zwischen Brutto und Netto in einen zweistelligen Prozentbereich schieben.

Der zweite Punkt hat eine eigene Tücke: Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente ist an das Jahr des Rentenbeginns gekoppelt und bleibt danach unverändert. Wer die Rechnung mit dem heutigen Prozentsatz aufstellt, obwohl der Rentenbeginn Jahre später liegt, rechnet mit einer zu niedrigen Belastung.

Praktisch bewährt hat sich, den Wunschbetrag in heutigen Euro und netto zu notieren — also: „Ich möchte über den heutigen Warenkorb so verfügen können wie mit 1.470 Euro heute." Was dahintersteht, erklärt Kaufkraft.

Gesetzliche Rente und andere Ansprüche abziehen

Vom Wunschbetrag geht ab, was ohnehin fließt. Erst die Differenz muss das Depot tragen.

Diese Quellen gehören in die Aufstellung:

  1. Gesetzliche Rente. Der Wert steht in der jährlichen Renteninformation — allerdings als Bruttobetrag und in zwei Varianten: ohne weitere Beiträge und mit Fortschreibung.
  2. Betriebliche Altersversorgung. Als Rente oder Kapital; beides wird unterschiedlich besteuert und verbeitragt.
  3. Private Renten- oder Lebensversicherungen.
  4. Mieteinnahmen oder sonstige laufende Einkünfte.

Wichtig ist die Vergleichbarkeit: Alle Beträge müssen netto und in heutigen Euro stehen. Die Renteninformation weist brutto und teils in künftigen Euro aus — beides muss umgerechnet werden, sonst wird die Lücke systematisch zu klein.

Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten: Wunschrente 1.470 Euro netto, Rentenbeginn ab 63, Betrachtungsdauer 31 Jahre, vorhandenes Kapital 247.000 Euro. Liegen die anderen Ansprüche zusammen bei 900 Euro netto, bleibt eine Lücke von 570 Euro monatlich.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.

Von der Lücke zum benötigten Kapital

Jetzt folgt der eigentliche Rechenschritt. Er braucht zwei Annahmen: die Entnahmedauer und die Entnahmequote.

Die einfachste Variante rechnet ohne Rendite und liefert die Obergrenze:

570 € × 12 × 31 Jahre = 212.040 €

Diese Zahl ist bewusst pessimistisch — sie unterstellt, dass das Kapital keinerlei Ertrag mehr erwirtschaftet. Mit einer Renditeannahme sinkt der Bedarf, weil das verbleibende Kapital weiterarbeitet.

AnnahmeBenötigtes Kapital (Modell)
ohne Renditerund 212.000 €
2 % während der Entnahmerund 160.000 €
4 % während der Entnahmerund 124.000 €

Vorhanden sind im Modellfall 247.000 Euro. Die Lücke ist damit rechnerisch geschlossen — allerdings nur unter den gesetzten Annahmen und ohne Puffer für schwache Anfangsjahre.

Die Gegenprobe über die Entnahmequote gehört dazu: 570 Euro monatlich aus 212.000 Euro entsprechen 3,2 Prozent im Jahr. Das ist für 31 Jahre eine vertretbare Größenordnung; bei 6 Prozent wäre die Rechnung deutlich fragiler. Wie die Quote zu lesen ist, steht unter Entnahmerate; den Abstand zum Ziel beschreibt Sparlücke.

Die Annahmen der Rückrechnung offenlegen

Jede Rückrechnung steht auf fünf Annahmen. Sie gehören neben das Ergebnis geschrieben, nicht in eine Fußnote — sonst wird aus einer Modellzahl eine Zusage.

AnnahmeIm ModellfallWirkung bei Abweichung
Entnahmedauer31 Jahrejedes Jahr mehr erhöht den Bedarf
Rendite in der Entnahme2–4 %niedriger heißt mehr Kapital nötig
Geldentwertungnicht berücksichtigtsenkt die reale Rente deutlich
Steuerlastüberschlägighöher heißt größere Lücke
Sonstige Ansprüche900 € nettoRenteninformation ist keine Zusage

Die dritte Zeile ist die folgenreichste. Ein fester Entnahmebetrag über 31 Jahre verliert bei 2 Prozent Geldentwertung rund 45 Prozent seiner Kaufkraft — aus 570 Euro werden real gut 310. Wer real plant, muss die Entnahme jährlich anheben und braucht dafür spürbar mehr Kapital.

Die letzte Zeile verdient dieselbe Vorsicht. Die Renteninformation schreibt Vergangenheitswerte fort; Erwerbslücken, Teilzeit oder ein früherer Rentenbeginn mit Abschlägen verändern den Wert erheblich.

Praktischer Umgang damit: die Rechnung zweimal aufstellen — einmal mit den gesetzten und einmal mit vorsichtigeren Annahmen. Die Differenz zwischen beiden Ergebnissen ist die eigentliche Planungsinformation.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Modellrechnung mit gesetzten Annahmen. Keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung; Werte aus der Renteninformation sind keine Zusage.

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