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Nachjustieren bei fünfzehn Jahren Restlaufzeit

Fünfzehn Jahre Restlaufzeit sind genug für eine Korrektur und zu wenig, um sie aufzuschieben. Wer diesen Punkt verstreichen lässt, hat später nur noch teure Optionen.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Ausgangslage nach der ersten Hälfte

Bevor korrigiert wird, muss die Lage stehen. Vier Zahlen reichen dafür aus, und alle vier sind bekannt — geschätzt wird nichts.

  1. Der Ist-Bestand. Der heutige Depotwert.
  2. Der Soll-Bestand. Was zum heutigen Datum laut ursprünglichem Plan da sein sollte.
  3. Die bisher eingezahlte Summe. Sie trennt Planabweichung von Marktabweichung.
  4. Die verbleibende Laufzeit in Monaten.

Der dritte Punkt ist der aufschlussreichste. Liegt der Bestand unter Soll, obwohl planmäßig eingezahlt wurde, war die Renditeannahme zu optimistisch. Wurde weniger eingezahlt als geplant, ist es eine Budgetfrage. Beide Ursachen verlangen unterschiedliche Antworten — die eine betrifft die Annahme, die andere die Rate.

Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten: 304 Euro monatlich, 11 Jahre bereits gelaufen, Renditeannahme 6,1 Prozent, Zielbetrag 189.000 Euro. Nach 11 Jahren stehen 40.128 Euro Einzahlung und ein Modellbestand von rund 56.400 Euro. Für 189.000 Euro nach weiteren 15 Jahren fehlt spürbar etwas.

Was die Abweichung benennt, steht unter Sparlücke; die Vergleichslinie beschreibt Zielpfad.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.

Die drei möglichen Korrekturen

Es gibt genau drei Stellschrauben, und jede weitere Idee ist eine Kombination daraus.

Korrektur A — die Rate erhöhen. Wirkt sofort, ist budgetabhängig und über 15 Jahre noch gut wirksam.

Korrektur B — die Laufzeit verlängern. Kostet nichts im Monat, verschiebt aber das Zieldatum. Nur möglich, wenn der Termin weich ist.

Korrektur C — den Zielbetrag senken. Der unbeliebteste Weg und oft der ehrlichste, besonders wenn der Zielbetrag nie aus einer Rechnung stammte, sondern aus einer runden Zahl.

Eine vierte, scheinbare Option verdient eine klare Absage: die Renditeannahme anzuheben, damit die Rechnung aufgeht. Das ändert nichts an der Lage, sondern nur an ihrer Darstellung. Wenn überhaupt, gehört die Annahme nach unten korrigiert — Näheres unter Renditeerwartung.

Die Reihenfolge der Prüfung sollte lauten: erst B, dann A, dann C. Zeit ist die günstigste Ressource, sofern sie vorhanden ist; Geld die knappste; der Zielbetrag die Größe, an der zuletzt gerührt wird — er beschreibt schließlich einen Bedarf.

Was jede Korrektur im Modell bewirkt

Die Wirkungen unterscheiden sich stärker, als die drei gleichrangig klingenden Optionen vermuten lassen.

KorrekturMaßnahmeWirkung im Modell
ARate von 304 auf 420 €rund 21.000 € mehr am Ende
BLaufzeit von 15 auf 19 Jahrerund 34.000 € mehr am Ende
CZiel von 189.000 auf 150.000 €Lücke rechnerisch geschlossen
A+Bbeides zusammenrund 62.000 € mehr am Ende

Bemerkenswert ist der Vergleich von A und B. Vier zusätzliche Jahre wirken stärker als eine Ratenerhöhung um 38 Prozent — weil die Zeit auf den gesamten Bestand wirkt, die höhere Rate nur auf die neuen Einzahlungen.

Diese Rangfolge kehrt sich bei kurzen Restlaufzeiten um. Bei fünf Jahren Rest wäre die Ratenerhöhung deutlich wirksamer, weil zusätzliche Jahre dann kaum noch Zinseszins erzeugen. Genau deshalb ist der Fünfzehn-Jahres-Punkt ein guter Entscheidungszeitpunkt: Beide Wege stehen noch offen und wirken beide.

Die Zeile A+B zeigt zugleich, dass die Wirkungen sich nicht einfach addieren, sondern leicht überproportional zusammenwirken — die höhere Rate arbeitet über die verlängerte Laufzeit mit.

Die Entscheidung und ihre Dokumentation

Eine Korrektur, die nicht festgehalten wird, ist in drei Jahren nicht mehr nachvollziehbar — und wird dann ein zweites Mal diskutiert.

Fünf Angaben genügen:

  • Datum der Entscheidung und der Bestand an diesem Tag
  • Festgestellte Abweichung in Euro und ihre Ursache
  • Gewählte Korrektur mit den konkreten neuen Werten
  • Verworfene Alternativen mit einem Satz Begründung
  • Nächster Prüftermin, in der Regel in einem Jahr

Der vierte Punkt ist der, den man am ehesten weglässt und am dringendsten braucht. Wer in vier Jahren erneut vor derselben Frage steht, will wissen, warum die Laufzeitverlängerung damals nicht gewählt wurde — nicht noch einmal darüber nachdenken.

Zum Schluss eine Einordnung, die zu einer ehrlichen Modellrechnung gehört: Keine der drei Korrekturen macht das Ziel sicher. Sie verschieben die Wahrscheinlichkeit, mit der es unter den gesetzten Annahmen erreicht wird. Die Annahme selbst bleibt eine Annahme — deshalb gehört neben die gewählte Variante eine zweite Rechnung mit einer um zwei Prozentpunkte niedrigeren Rendite. Wenn auch die noch tragbar aussieht, ist die Entscheidung belastbar.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Modellrechnung mit gesetzten Annahmen, keine Prognose und keine Anlageberatung.

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