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Ordergebühren im Sparplan über die Laufzeit rechnen

Eine Ausführungsgebühr von 1,50 Euro wirkt bei 50 Euro Rate ganz anders als bei 500 Euro. Der Unterschied wird erst sichtbar, wenn man ihn über die Laufzeit statt je Buchung rechnet.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Welche Gebührenarten je Ausführung anfallen

Was in der Abrechnung als eine Zahl erscheint, setzt sich aus bis zu vier Bestandteilen zusammen.

  • Die Ausführungsgebühr. Der offen ausgewiesene Betrag des Anbieters, pauschal oder prozentual.
  • Der Spread. Die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs. Sie erscheint in keiner Gebührenzeile und wirkt trotzdem wie eine Gebühr; Näheres unter Spread.
  • Fremdkosten. Handelsplatzentgelt, Maklercourtage — bei Sparplänen über Direktabwicklung oft null, an der Börse nicht.
  • Der Ausgabeaufschlag. Bei ETFs unüblich, bei klassischen Fondssparplänen der größte Posten.

Für den Vergleich zweier Anbieter reicht die erste Position nicht aus. Zwei Sparpläne mit identischer Ausführungsgebühr können sich im Spread deutlich unterscheiden, je nachdem über welchen Handelsplatz oder Handelspartner abgerechnet wird.

Praktisch bedeutet das: Die Abrechnung der ersten Ausführung genau lesen. Dort steht der tatsächlich gezahlte Kurs, und der lässt sich mit dem Referenzkurs zum selben Zeitpunkt vergleichen. Die Differenz ist der reale zweite Kostenblock. Welche Kosten insgesamt anfallen, ordnet Transaktionskosten ein.

Prozentuale Gebühr gegen Festbetrag

Die beiden Modelle verhalten sich gegenläufig, und der Schnittpunkt lässt sich exakt bestimmen.

RatePauschal 1,50 €Prozentual 1,5 %Günstiger
25 €1,50 € (6,0 %)0,38 € (1,5 %)prozentual
50 €1,50 € (3,0 %)0,75 € (1,5 %)prozentual
100 €1,50 € (1,5 %)1,50 € (1,5 %)gleich
250 €1,50 € (0,6 %)3,75 € (1,5 %)pauschal
500 €1,50 € (0,3 %)7,50 € (1,5 %)pauschal

Der Schnittpunkt liegt bei 100 Euro Rate — dort kosten beide Modelle dasselbe. Darunter gewinnt das prozentuale, darüber das pauschale Modell, und zwar mit wachsendem Abstand.

Die Formel dafür ist einfach: Schnittpunkt = Pauschalbetrag ÷ Prozentsatz. Bei 1,50 Euro und 1,5 Prozent also 1,50 ÷ 0,015 = 100 Euro.

Diese Rechnung lohnt vor jedem Anbieterwechsel, weil sie ohne Annahmen auskommt. Sie hängt nicht an der Rendite, nicht an der Laufzeit und nicht am Marktverlauf — nur an zwei Zahlen aus dem Preisverzeichnis.

Die Summe über die gesamte Laufzeit

Je Ausführung wirken die Beträge klein. Über eine lange Laufzeit ist die Summe eine eigene Größe.

Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten: Depot 62.300 Euro, günstigste Position mit 0,07 Prozent TER, Betrachtungszeitraum 42 Jahre, monatliche Ausführung.

ModellKosten je JahrSumme über 42 Jahre
kostenfrei0 €0 €
pauschal 1,50 €18 €756 €
pauschal 2,50 €30 €1.260 €
prozentual 1,5 % bei 200 € Rate36 €1.512 €

Die letzte Zeile ist mehr als das Doppelte der zweiten — bei einem Unterschied, der je Buchung 1,50 Euro beträgt.

Hinzu kommt ein Effekt, den die Tabelle nicht zeigt: Jeder gezahlte Euro Gebühr fehlt im Depot und erwirtschaftet dort keinen Ertrag mehr. Über 42 Jahre und bei einer moderaten Renditeannahme entspricht das noch einmal etwa dem Zwei- bis Dreifachen der nominalen Gebührensumme.

Zum Vergleich: Die laufenden Fondskosten von 0,07 Prozent auf einen durchschnittlichen Bestand kosten über denselben Zeitraum eine Größenordnung mehr — die Gebührenfrage ersetzt die Kostenquotenfrage also nicht, sie ergänzt sie. Wie die Ausführung technisch abläuft, steht unter Sparplanausführung.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.

Ab welcher Rate sich das Modell dreht

Aus dem Schnittpunkt folgt eine Entscheidungsregel, die sich in drei Bereiche gliedert.

Unter 50 Euro Rate: Prozentuale Modelle oder kostenfreie Aktionsfonds. Ein Pauschalbetrag frisst hier einen zweistelligen Prozentsatz der Einzahlung. Wo weder das eine noch das andere verfügbar ist, hilft ein größeres Intervall.

50 bis 150 Euro: Der Übergangsbereich. Beide Modelle liegen nah beieinander; die Auswahl sollte hier nach anderen Kriterien fallen — Fondsauswahl, Bedienbarkeit, Verfügbarkeit von Bruchstücken.

Über 150 Euro: Pauschalmodelle, sofern der Betrag nicht ungewöhnlich hoch ist. Ab dieser Höhe sinkt der Gebührenanteil unter 1 Prozent und wird gegenüber der Kostenquote zweitrangig.

Zwei Einschränkungen gehören dazu:

  • Kostenfreie Konditionen sind oft befristet. Sie gelten für bestimmte Fonds oder für einen Aktionszeitraum. Nach dessen Ende gilt das reguläre Preisverzeichnis — ohne dass jemand aktiv informiert würde.
  • Ein Wechsel kostet selbst. Der Depotübertrag ist meist kostenfrei, der Aufwand nicht. Ein Wechsel wegen 12 Euro Jahresersparnis lohnt selten.

Die praktikabelste Regel lautet deshalb: Das Preisverzeichnis einmal jährlich prüfen, den Schnittpunkt neu rechnen, und nur wechseln, wenn die Differenz über die verbleibende Laufzeit dreistellig wird.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Modellrechnung mit gesetzten Annahmen, keine Prognose und keine Anlageberatung. Gebührenmodelle unterscheiden sich je Anbieter.

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