Ratgeber
Ein Sparplan über achtzehn Jahre für ein Kind
Achtzehn Jahre sind eine Laufzeit mit festem Enddatum — das ändert die Planung gegenüber offenen Zielen. Der Termin steht am Tag der Eröffnung fest und lässt sich später nicht strecken.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Jahr 1 bis 5: der Grundstock
Die ersten fünf Jahre entscheiden mehr über das Ergebnis als jede spätere Etappe — nicht wegen der Beträge, sondern wegen der Laufzeit, die jeder eingezahlte Euro noch vor sich hat.
Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten: 247 Euro monatlich, Renditeannahme 7,1 Prozent. Nach fünf Jahren stehen 14.820 Euro Einzahlung und ein Wertzuwachs im Bereich von 3.000 Euro.
Drei Entscheidungen gehören in diese Phase, und alle drei sind schwer zu korrigieren:
- Auf wessen Namen läuft das Depot? Ein Depot auf den Namen des Kindes nutzt dessen eigenen Freibetrag — der Betrag gehört dann aber rechtlich dem Kind. Ein Depot der Eltern bleibt in ihrer Verfügung, nutzt aber deren Freibetrag mit.
- Wie hoch ist die Rate wirklich dauerhaft? Achtzehn Jahre sind lang; eine Rate, die im ersten Jahr passt, muss auch im achten tragen.
- Wer zahlt ein? Großeltern und Paten können mitzahlen — die Zuordnung sollte von Anfang an dokumentiert sein.
Der erste Punkt hat eine steuerliche Seite: Ein eigenes Depot gibt dem Kind einen eigenen Sparerpauschbetrag, und mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Erträge oft vollständig steuerfrei. Die Grenze bildet der Grundfreibetrag.
Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.
Jahr 6 bis 12: der Zinseszins wird sichtbar
In der mittleren Etappe passiert planerisch am wenigsten und rechnerisch am meisten. Der Bestand ist groß genug, dass der Ertrag darauf spürbar wird.
| Jahr | Einzahlung kumuliert | Bestand im Modell |
|---|---|---|
| 5 | 14.820 € | rund 17.800 € |
| 8 | 23.712 € | rund 31.500 € |
| 12 | 35.568 € | rund 54.000 € |
Zwischen Jahr 8 und 12 wächst der Bestand um rund 22.500 Euro, während nur 11.856 Euro eingezahlt wurden. Ab hier trägt der Zinseszins mehr als die laufende Rate.
Zwei Aufgaben gehören trotzdem in diese Phase:
- Den Freibetrag prüfen. Mit wachsendem Bestand steigen die Erträge; irgendwann reicht der Freibetrag des Kindes nicht mehr aus. Der Zeitpunkt lässt sich vorausrechnen.
- Die Struktur unverändert lassen. Es gibt in dieser Etappe keinen guten Grund für einen Fondswechsel. Jeder Wechsel realisiert Gewinne und setzt die Steuerstundung zurück.
Der zweite Punkt klingt banal und ist der häufigste Fehler dieser Phase. Ein Depot, das gut läuft, lädt zum Umbauen ein — und der Zielbetrag von 563.000 Euro rückt dadurch nicht näher, sondern weiter weg.
Jahr 13 bis 18: die letzte Etappe
In den letzten sechs Jahren ändert sich die Aufgabe: Es geht nicht mehr um Wachstum, sondern um Verfügbarkeit zum Termin.
Der Grund ist die Struktur des Ziels. Anders als bei einer Altersvorsorge steht hier ein Datum fest, an dem das Geld gebraucht werden könnte — Ausbildung, Studium, Führerschein, erste Wohnung. Ein Kursrückgang im achtzehnten Jahr lässt sich nicht aussitzen.
Ein gestaffelter Übergang löst das:
- Ab Jahr 13: neue Einzahlungen zur Hälfte in einen schwankungsarmen Teil.
- Ab Jahr 15: neue Einzahlungen vollständig dorthin.
- Ab Jahr 16: den Anteil, der zum Termin sicher gebraucht wird, aus dem schwankenden Teil herauslösen.
Wie viel abgesichert werden sollte, hängt vom Verwendungszweck ab. Für einen konkreten Bedarf wie Studiengebühren gehört der volle Betrag in den sicheren Teil; für ein offenes Ziel ohne Termin darf mehr investiert bleiben.
Ein häufiger Einwand: Diese Umschichtung kostet Rendite. Das stimmt — und ist der Preis dafür, dass der Betrag zum Stichtag da ist. Wer den Termin ernst nimmt, akzeptiert ihn.
Was zur Volljährigkeit zu klären ist
Mit dem 18. Geburtstag ändert sich die Rechtslage, und zwar unabhängig davon, was die Eltern geplant hatten.
Vier Punkte gehören vorher besprochen:
- Verfügungsrecht. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, kann es ab 18 allein darüber verfügen. Die Eltern verlieren jeden Zugriff — das ist keine Formalie, sondern der Kern der Konstruktion.
- Zugangsdaten und Unterlagen. Sie müssen übergeben werden, inklusive der vollständigen Transaktionshistorie für spätere steuerliche Fragen.
- Freistellungsauftrag neu erteilen. Der von den Eltern erteilte Auftrag endet; das Kind muss einen eigenen stellen.
- Krankenversicherung und BAföG. Eigenes Vermögen kann Auswirkungen auf beides haben. Wer das prüfen will, tut es vor dem 18. Geburtstag, nicht danach.
Der vierte Punkt wird am spätesten bedacht und hat die konkretesten Folgen. Vermögensfreigrenzen gelten stichtagsbezogen; wie der eigene Freibetrag des Kindes wirkt, steht unter Sparerpauschbetrag.
Zum Schluss eine Erwartungsfrage, die keine Rechnung beantwortet: Ob das Geld mit 18 übergeben oder weiter gehalten wird, ist eine Familienentscheidung. Die rechtliche Lage steht bei einem Depot auf den Namen des Kindes allerdings fest — und sollte nicht erst am Geburtstag entdeckt werden.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Modellrechnung mit gesetzten Annahmen. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung; zur Vermögensanrechnung im Einzelfall informiert die jeweils zuständige Stelle.
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