Zum Inhalt springen
StartGlossarNV-Bescheinigung: kein Steuerabzug an der Quelle

Glossar

NV-Bescheinigung: kein Steuerabzug an der Quelle

Die NV-Bescheinigung bestätigt, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt, und verhindert den Steuerabzug. Sie geht damit deutlich weiter als ein Freistellungsauftrag, der nur bis zu einem Betrag wirkt.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Voraussetzungen für die Erteilung

Erteilt wird die Bescheinigung vom Wohnsitzfinanzamt auf Antrag. Voraussetzung ist, dass das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen unter dem Betrag liegt, ab dem Einkommensteuer anfällt.

In diese Prüfung fließen ein:

  • der Grundfreibetrag
  • der Sparerpauschbetrag
  • Sonderausgabenpauschbetrag und weitere Freibeträge
  • sämtliche voraussichtlichen Einkünfte, nicht nur Kapitalerträge

Der letzte Punkt begrenzt den Anwendungsbereich erheblich. Wer aus Arbeit oder Rente Einkünfte oberhalb der Grenze bezieht, erhält keine Bescheinigung — unabhängig davon, wie hoch die Kapitalerträge sind.

Nicht ausreichend ist es, dass die Kapitalerträge selbst unter dem Pauschbetrag liegen. Geprüft wird das Gesamteinkommen, und zwar prognostisch für das laufende Jahr. Das Finanzamt verlangt dafür eine Einschätzung der zu erwartenden Einkünfte; grobe Fehleinschätzungen führen zur Rücknahme.

Typische Fälle sind deshalb Kinder mit eigenem Depot, Studierende ohne nennenswerte Einkünfte und Personen mit sehr geringer Rente. Der häufigste ist das Depot auf den Namen eines Kindes, weil dort die Freibeträge des Kindes eigenständig zur Verfügung stehen — siehe Depot für minderjährige Kinder.

Geltungsdauer und Wirkung

Die Bescheinigung wird für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt und gilt ab dem im Bescheid genannten Datum. Sie ist bei der depotführenden Stelle im Original oder in der von ihr geforderten Form einzureichen; erst dann unterbleibt der Abzug.

FreistellungsauftragNV-Bescheinigung
Ausgestellt vondir selbstdem Finanzamt
Begrenzt aufden Pauschbetragkeine Betragsgrenze
Voraussetzungkeinegeringes Gesamteinkommen
Gültigkeitbis zum Widerrufbis zu drei Jahre

Die zweite Zeile ist der eigentliche Unterschied. Ein Freistellungsauftrag deckt Erträge bis zum Sparerpauschbetrag ab; die NV-Bescheinigung verhindert den Abzug vollständig, auch bei deutlich höheren Erträgen.

Praktisch bedeutsam ist außerdem, dass die Bescheinigung bei mehreren Instituten gleichzeitig hinterlegt werden kann. Anders als beim Freistellungsauftrag gibt es kein Volumen zu verteilen — sie wirkt bei jedem Institut vollständig. Wer mehrere Depots führt, reicht sie deshalb einfach überall ein.

Ändern sich die Verhältnisse — etwa durch Berufseintritt —, besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Wer keine Bescheinigung bekommt, aber trotzdem unter dem Abgeltungsteuersatz liegt, nutzt stattdessen die Günstigerprüfung; Antrag und Ablauf beschreibt NV-Bescheinigung beantragen.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026. Ob dir eine Bescheinigung zusteht, entscheidet dein Finanzamt anhand deiner persönlichen Verhältnisse.

Passt dazu

Verwandte Seiten im Glossar