Ratgeber
Fünf Fehler in der Entnahmeplanung
Fünf Fehler lassen Entnahmepläne früher leerlaufen als geplant — alle fünf entstehen vor der ersten Entnahme. Später sind sie zwar sichtbar, aber nur noch mit Einschnitten zu korrigieren.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Entnahmerate aus der Ansparphase übernommen
Der erste Fehler ist ein Denkfehler über Symmetrie. Wer in der Ansparphase mit 5 oder 6 Prozent Rendite gerechnet hat, überträgt diese Zahl auf die Entnahme und schließt: 6 Prozent im Jahr lassen sich dauerhaft entnehmen.
Das gilt nicht, und der Grund liegt nicht in der Renditehöhe, sondern in der Richtung des Geldflusses. In der Ansparphase gleicht jede neue Rate schwache Jahre aus. In der Entnahmephase verstärkt jede Auszahlung sie.
Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten: Kapital 318.000 Euro, Entnahme 2.080 Euro monatlich, Beginn ab 62, Dauer 21 Jahre. Die Jahresentnahme von 24.960 Euro entspricht 7,8 Prozent des Startkapitals.
Warum das kippt: Bei 7,8 Prozent Entnahme und 5 Prozent Ertrag schrumpft das Kapital jedes Jahr um die Differenz — und die Differenz wird in Euro größer, weil die Entnahme konstant bleibt, während das Kapital sinkt.
Die Korrektur: Die Entnahmehöhe aus dem Kapital ableiten, nicht aus der Renditeannahme. Wie die Quote einzuordnen ist, steht unter Entnahmerate.
Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.
Steuern erst nach der Entnahmehöhe gerechnet
Der zweite Fehler ist eine falsche Reihenfolge. Zuerst wird die Entnahme festgelegt, dann die Steuer betrachtet — mit dem Ergebnis, dass netto weniger ankommt als gebraucht.
Bei einer Depotentnahme ist nur der im verkauften Anteil enthaltene Gewinn steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag. Je länger das Depot lief, desto größer ist dieser Anteil.
| Gewinnanteil am Verkauf | Bruttoentnahme für 2.080 € netto |
|---|---|
| 30 % | rund 2.220 € |
| 50 % | rund 2.320 € |
| 70 % | rund 2.420 € |
Die Tabelle unterstellt einen Aktienfonds mit Teilfreistellung. Der Unterschied zwischen der ersten und der letzten Zeile beträgt über 21 Jahre rund 50.000 Euro zusätzlichen Kapitalbedarf.
Die Korrektur: Die Rechnung netto beginnen und rückwärts auf den Bruttobetrag führen. Der Gewinnanteil lässt sich aus der eigenen Dokumentation ableiten — Einstand gegen aktuellen Wert. Was auf den Gewinnanteil anfällt, steht unter Abgeltungsteuer.
Keine Reserve für schwache Anfangsjahre
Der dritte Fehler ist der folgenreichste, weil er nur in einem bestimmten Verlauf sichtbar wird — dann aber massiv.
Ohne Reserve muss auch dann verkauft werden, wenn die Kurse gefallen sind. Die dafür aufgelösten Anteile fehlen bei der Erholung. Das ist das Sequenzrisiko, und es wirkt fast ausschließlich in den ersten Entnahmejahren.
Zwei Verläufe mit identischer Durchschnittsrendite können deshalb völlig verschieden enden: Kommen die schwachen Jahre zuerst, ist das Kapital deutlich früher erschöpft als wenn sie am Ende liegen.
Die Korrektur: Zwei bis drei Jahresentnahmen außerhalb des schwankenden Teils vorhalten. Im Modellfall wären das rund 50.000 bis 75.000 Euro. In schwachen Jahren wird aus dieser Reserve entnommen, in guten Jahren wird sie wieder aufgefüllt.
Der Einwand liegt nahe: Diese Summe erwirtschaftet kaum Ertrag. Das stimmt — und ist der Preis dafür, dass die übrigen 250.000 Euro nicht zum falschen Zeitpunkt angetastet werden müssen.
Feste Entnahme trotz schwankendem Bedarf
Der vierte Fehler unterstellt einen gleichmäßigen Verbrauch über 21 Jahre. Real ist er das nie.
Drei Muster treten regelmäßig auf:
- Die ersten Jahre kosten mehr. Reisen, Anschaffungen, der Umbau des Alltags nach dem Berufsende.
- Die mittleren Jahre kosten weniger. Der Bedarf stabilisiert sich meist deutlich unter dem Anfangsniveau.
- Die späten Jahre kosten wieder mehr. Gesundheit, Unterstützung im Haushalt, Anpassungen der Wohnung.
Eine feste Entnahme über die gesamte Dauer passt zu keinem dieser Abschnitte. Sie ist am Anfang zu knapp und in der Mitte zu großzügig.
Die Korrektur: Die Entnahme in drei Abschnitte mit unterschiedlichen Beträgen planen — etwa 110 Prozent im ersten Drittel, 90 im zweiten, 100 im letzten. Die Summe bleibt gleich, die Passung wird besser.
Ergänzend hilft eine Anpassungsregel: Sinkt das Kapital unter einen definierten Wert, wird der laufende Betrag gekürzt. Eine solche Regel wirkt nur, wenn sie vor der ersten Entnahme feststeht.
Krankenversicherung nicht eingerechnet
Der fünfte Fehler ist der konkreteste und wird am zuverlässigsten übersehen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung laufen im Ruhestand weiter — nur die Berechnungsgrundlage ändert sich.
Entscheidend ist der Status:
- Pflichtversichert in der KVdR. Beiträge fallen auf die gesetzliche Rente und auf Versorgungsbezüge an, nicht auf Kapitalerträge aus dem Depot.
- Freiwillig gesetzlich versichert. Die Krankenkasse zieht grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit heran — auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen.
- Privat versichert. Der Beitrag hängt am Tarif, nicht am Einkommen — dafür steigt er mit dem Alter.
Der Unterschied zwischen Punkt 1 und Punkt 2 kann mehrere hundert Euro monatlich betragen. Wer vor dem regulären Rentenbeginn aus dem Beruf ausscheidet, fällt häufig unter Punkt 2 — und damit genau in die Konstellation, in der Depotentnahmen beitragsrelevant werden.
Die Korrektur: Den Versicherungsstatus für die geplante Entnahmephase vorab bei der Krankenkasse klären und den Beitrag als festen Posten in die Nettorechnung aufnehmen. Diese Auskunft ist kostenlos und ändert die Zahlen oft erheblich.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Modellrechnung mit gesetzten Annahmen. Keine Anlage-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung; für den Beitragsstatus ist deine Krankenkasse zuständig.
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