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Entnahme ab 63 und die Jahre bis zur Rente

Vier Jahre vor dem Rentenbeginn beginnt die Entnahme — diese Lücke muss das Depot allein tragen. Die Phase davor und die danach folgen unterschiedlichen Regeln und sollten auch getrennt gerechnet werden.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Kapitalstand und Rentenanspruch mit 63

Der Modellfall setzt gesetzte Werte: Kapital 281.000 Euro, gewünschte Entnahme 1.790 Euro monatlich, Rentenbeginn mit 68, Betrachtungsdauer 26 Jahre.

Daraus ergeben sich zwei getrennte Abschnitte:

  • Abschnitt A, Alter 63 bis 68: fünf Jahre, in denen ausschließlich das Depot zahlt.
  • Abschnitt B, ab 68: die Rente kommt hinzu, die Entnahme aus dem Depot sinkt entsprechend.

Der Fehler, der diese Konstellation regelmäßig kippt, liegt darin, beide Abschnitte mit einer Durchschnittsentnahme zu rechnen. Das verdeckt, dass in den ersten fünf Jahren die volle Last am Kapital hängt.

Rechnerisch: 1.790 Euro × 12 × 5 Jahre = 107.400 Euro allein für Abschnitt A. Das sind rund 38 Prozent des Startkapitals — verbraucht in weniger als einem Fünftel der Gesamtdauer.

Die Entnahmequote in diesen Jahren liegt bei 7,6 Prozent im Jahr. Für einen befristeten Abschnitt ist das tragbar, für einen dauerhaften nicht. Wie die Quote einzuordnen ist, steht unter Entnahmerate.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.

Die Jahre bis zum Rentenbeginn überbrücken

Abschnitt A ist der kritische Teil, und zwar aus einem Grund, der nichts mit der Höhe zu tun hat: Hier trifft die höchste Entnahme auf das jüngste Depot.

Fällt der Markt in genau diesen fünf Jahren, werden Anteile zu niedrigen Kursen verkauft, die für die spätere Erholung fehlen. Das ist das Sequenzrisiko in seiner ausgeprägtesten Form.

Drei Vorkehrungen entschärfen die Phase:

  1. Einen Puffer für Abschnitt A vorhalten. Zwei bis drei Jahresentnahmen — im Modell rund 43.000 bis 64.000 Euro — außerhalb des schwankenden Teils. Verkauft wird dann nur, wenn die Kurse es zulassen.
  2. Die Entnahme in Abschnitt A staffeln. Etwa 1.600 Euro in den ersten beiden Jahren, 1.900 danach. Der Verzicht am Anfang wirkt überproportional, weil er das Kapital in der empfindlichsten Phase schont.
  3. Eine Untergrenze festlegen. Sinkt das Kapital in Abschnitt A unter einen definierten Wert, wird die Entnahme gekürzt oder der Rentenbeginn vorgezogen.

Die dritte Vorkehrung hat einen zusätzlichen Freiheitsgrad, den es in Abschnitt B nicht mehr gibt: Ein vorgezogener Rentenbeginn kürzt zwar dauerhaft, beendet aber die reine Depotphase sofort.

Ab Rentenbeginn: zwei Einkommensströme

Mit 68 ändert sich die Struktur. Zum Depot kommt die gesetzliche Rente, und die Entnahme kann sinken.

Angenommen, die Rente beträgt netto 1.100 Euro. Dann bleibt eine Depotentnahme von 690 Euro monatlich, um bei 1.790 Euro insgesamt zu bleiben.

AbschnittDauerEntnahme pro MonatSumme
A (63–68)5 Jahre1.790 €107.400 €
B (ab 68)21 Jahre690 €173.880 €
gesamt26 Jahre281.280 €

Die Gesamtsumme entspricht fast genau dem Startkapital von 281.000 Euro — allerdings ohne jede Renditeannahme. Mit Erträgen auf das verbleibende Kapital reicht es länger; ohne sie ist der Plan auf Kante genäht.

Zwei Punkte gehören zu Abschnitt B dazu:

  • Die Rente wird besteuert. Der Nettobetrag von 1.100 Euro muss bereits nach Steuer und Beiträgen stehen, sonst verschiebt sich die Rechnung.
  • Die Depotentnahme ist teilweise steuerpflichtig. Bei 690 Euro monatlich betrifft das nur den Gewinnanteil; wie der Verkauf abläuft, steht unter Teilverkauf.

Wie lange das Kapital im Modell reicht

Die Reichweite hängt fast vollständig an einer Größe: dem Ertrag auf das jeweils verbleibende Kapital.

RenditeannahmeReichweite im Modell
0 %rund 26 Jahre
2 %über 30 Jahre
4 %dauerhaft tragfähig
−2 % in Abschnitt Arund 21 Jahre

Die letzte Zeile ist die wichtigste. Ein schwacher Verlauf ausgerechnet in den fünf Überbrückungsjahren kostet mehr Reichweite als ein gleich starker Rückgang zehn Jahre später — weil in Abschnitt A die höchsten Beträge entnommen werden.

Für die Praxis folgen daraus drei Regeln:

  1. Abschnitt A separat absichern, nicht aus dem Gesamtkapital heraus denken.
  2. Jährlich die Reichweite neu rechnen, nicht den Kapitalstand allein betrachten. Die Reichweite ist die Größe, die zur Entscheidung führt.
  3. Die Anpassung früh vornehmen. Eine Kürzung um 10 Prozent im zweiten Entnahmejahr wirkt stärker als eine um 30 Prozent im zwölften.

Was diesen Fall von einer normalen Entnahmeplanung unterscheidet, ist die zeitliche Verteilung: Die Belastung ist nicht gleichmäßig, sondern vorn konzentriert. Jede Planung, die das glättet, unterschätzt das Risiko der ersten fünf Jahre.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Modellrechnung mit gesetzten Annahmen. Keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung; Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn sind nicht abgebildet.

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