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Ausschüttungen wiederanlegen oder entnehmen

Eine Ausschüttung landet zuerst auf dem Verrechnungskonto — was danach passiert, entscheidest du. Diese Entscheidung wiederholt sich zwei- bis viermal im Jahr und summiert sich über Jahrzehnte.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Was mit einer Ausschüttung überhaupt passiert

Der Ablauf ist immer derselbe und dauert wenige Tage:

  1. Der Fonds schüttet aus. Der Anteilspreis sinkt am Ex-Tag um den ausgeschütteten Betrag. Das ist keine Wertminderung — der Betrag wechselt nur die Form.
  2. Die Bank behält Steuer ein. Auf den steuerpflichtigen Teil, gemindert um die Teilfreistellung und um noch offenes Freistellungsvolumen.
  3. Der Nettobetrag wird gutgeschrieben. Auf dem Verrechnungskonto, unverzinst.
  4. Der Betrag bleibt liegen, bis etwas passiert. Automatisch geschieht nichts.

Punkt 1 wird am häufigsten missverstanden. Eine Ausschüttung ist kein Zusatzertrag — sie ist eine Auszahlung aus dem eigenen Bestand. Wer 100 Euro ausgeschüttet bekommt, hält danach Anteile im Wert von 100 Euro weniger.

Punkt 4 ist der praktisch folgenreichste. Geld auf dem Verrechnungskonto arbeitet nicht. Wer die Entscheidung aufschiebt, hat sie faktisch getroffen — gegen die Wiederanlage.

Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten: Depot 127.400 Euro, Freistellungsauftrag 430 Euro, Teilfreistellung 15 Prozent, Restlaufzeit 26 Jahre. Bei einer Ausschüttungsrendite von 2 Prozent fließen rund 2.550 Euro im Jahr — ein Betrag, bei dem der Freistellungsauftrag nicht reicht. Wann genau das Geld ankommt, steht unter Ausschüttungstermin.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.

Wiederanlage: Kosten und Steuerzeitpunkt

Die Wiederanlage bringt den Betrag zurück ins Depot. Drei Größen entscheiden darüber, wie viel davon ankommt.

Die Steuer ist bereits abgezogen. Anders als bei einem thesaurierenden Fonds, bei dem die Belastung pauschal und meist niedriger ausfällt, wurde hier auf den vollen Ausschüttungsbetrag abgerechnet. Reinvestiert wird nur der Nettobetrag.

Die Kosten der Wiederanlage. Je nach Anbieter kostenfrei, pauschal oder prozentual. Bei einer Ausschüttung von 640 Euro pro Quartal und 1,50 Euro Gebühr sind das 0,23 Prozent — vertretbar. Bei vier Ausschüttungen zu je 60 Euro sind es 2,5 Prozent — nicht mehr.

Der Zeitverzug. Zwischen Gutschrift und Wiederanlage liegen oft Wochen. Automatische Wiederanlageprogramme schließen diese Lücke; wo sie fehlen, hilft ein fester Termin im Kalender.

Die Alternative ohne diese drei Punkte ist der thesaurierende Fonds. Er legt intern wieder an, ohne Gebühr, ohne Zeitverzug und mit einer Besteuerung, die in aller Regel später und niedriger einsetzt. Details unter Thesaurierend.

Daraus folgt eine klare Einordnung: Wer ausschüttet, um wieder anzulegen, hat sich für den umständlicheren Weg zum selben Ziel entschieden — es sei denn, es gibt einen Grund für die Ausschüttung.

Entnahme: der Zufluss als Einkommen

Genau dieser Grund existiert, und er ist der eigentliche Zweck ausschüttender Fonds.

Wer den Betrag entnimmt, erhält einen laufenden Zufluss, ohne Anteile zu verkaufen. Das hat vier Eigenschaften, die ein Verkauf nicht hat:

  • Der Bestand bleibt in Stück unverändert. Anteilszahl und Zusammensetzung ändern sich nicht.
  • Keine Verkaufsentscheidung nötig. Kein Zeitpunkt, keine Auswahl der Tranche, keine Order.
  • Kein Sequenzrisiko aus dem Verkauf. Es werden keine Anteile in einem schwachen Markt aufgelöst.
  • Die Höhe schwankt. Sie hängt an der Ausschüttungspolitik des Fonds, nicht an deinem Bedarf.

Der letzte Punkt ist die Kehrseite. Eine Ausschüttung ist kein planbarer Entnahmebetrag; sie kann gekürzt werden oder ausfallen. Wer einen festen monatlichen Bedarf hat, kann sich darauf nicht allein stützen.

Rechnerisch gilt außerdem: Der Nutzen der Ausschüttung liegt in der Vermeidung des Verkaufs, nicht in einem Renditevorteil. Bei gleichem Index liefern ausschüttende und thesaurierende Anteilsklassen vor Steuern dasselbe Ergebnis.

Die Entscheidung nach Lebensphase

Damit sortiert sich die Frage nicht nach Rendite, sondern nach Lebensphase.

PhasePassende WahlBegründung
Ansparen, lange Restlaufzeitthesaurierendkeine Gebühr, keine Lücke, spätere Steuer
Ansparen mit Freibetrag ungenutztausschüttendfüllt den Freibetrag planbar
ÜbergangsphasegemischtAusschüttungen füllen den Puffer
Entnahmeausschüttendlaufender Zufluss ohne Verkauf

Die zweite Zeile ist der wichtigste Sonderfall. Wer über freies Freistellungsvolumen verfügt, kann es mit Ausschüttungen gezielt ausschöpfen — der Ertrag bleibt dann steuerfrei, und die Kostenbasis der Anteile bleibt unangetastet. Bei einem Auftrag über 430 Euro und 15 Prozent Teilfreistellung sind das rund 505 Euro Bruttoausschüttung pro Jahr, die ohne Abzug ankommen.

Die dritte Zeile beschreibt eine praktische Zwischenlösung: In den Jahren vor der Entnahme werden Ausschüttungen nicht mehr reinvestiert, sondern bauen den Liquiditätspuffer auf. Das erspart Verkäufe genau in der Phase, in der sie am teuersten wären.

Was in keiner Zeile steht: ein Renditeargument. Die Wahl zwischen beiden Varianten entscheidet über Steuerzeitpunkt, Aufwand und Verfügbarkeit — nicht über das Ergebnis vor Steuern.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Modellrechnung mit gesetzten Annahmen. Keine Anlage- oder Steuerberatung; Ausschüttungshöhen sind nicht garantiert.

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