Glossar
Ausschüttungstermin: wann das Geld ankommt
Der Ausschüttungstermin ist der Tag, an dem der ausgeschüttete Betrag dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wird. Er liegt einige Tage nach dem Stichtag, der über den Anspruch entscheidet.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Der Ablauf einer Ausschüttung
Ausgeschüttet wird, was der Fonds an Erträgen vereinnahmt hat — Dividenden und Zinsen aus den gehaltenen Titeln, abzüglich der laufenden Kosten. Die Häufigkeit legt der Fonds in seinen Bedingungen fest: jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich.
Der Ablauf im Zeitraffer:
- Die Fondsgesellschaft beschließt und veröffentlicht den Betrag je Anteil.
- Am Ex-Tag wird ohne Anspruch gehandelt, der Kurs sinkt entsprechend.
- Der Bestand wird ermittelt.
- Wenige Tage später erfolgt die Gutschrift, bereits abzüglich der einbehaltenen Steuer.
Die Höhe schwankt. Sie hängt davon ab, was der Fonds im Zeitraum tatsächlich erhalten hat — eine gleichbleibende Ausschüttung ist bei ETFs unüblich und auch nicht zugesagt. Wer mit Ausschüttungen als planbarem Einkommen rechnet, sollte diese Schwankung einkalkulieren.
Gutgeschrieben wird auf das Verrechnungskonto, nicht in den Fonds. Was damit geschieht, entscheidest du — die Abwägung führt Ausschüttungen verwenden.
Häufige Irrtümer zum Stichtag
Vier Annahmen halten sich hartnäckig.
| Annahme | Was tatsächlich gilt |
|---|---|
| Kurz vor dem Termin kaufen lohnt sich | die Ausschüttung ist im Kurs enthalten, man kauft sie mit |
| Der Zahltag entscheidet über den Anspruch | maßgeblich ist der Ex-Tag |
| Der Kursrückgang am Ex-Tag ist ein Verlust | der Wert wandert auf das Konto |
| Ausschüttende Fonds sind ertragreicher | die Gesamtrendite ist dieselbe, nur anders verteilt |
Die letzte Zeile ist die folgenreichste. Ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert, ändert nichts an dem, was er erwirtschaftet — nur daran, wann du es siehst und wann Steuer anfällt.
Ein fünfter Punkt betrifft die Erwartung: Eine angekündigte Ausschüttung ist keine Zusage für die Zukunft. Fällt der Ertrag im Fonds geringer aus, fällt auch die nächste Ausschüttung geringer aus. Für eine Entnahmeplanung ist sie deshalb ein schwankender Baustein, kein fester.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Termine und Beträge legt die Fondsgesellschaft fest; sie sind keine Zusage für künftige Ausschüttungen.
Passt dazu
Verwandte Seiten im Glossar
Ex-Tag: der Handel ohne Anspruch auf die Ausschüttung
Ex-Tag erklärt: was an diesem Stichtag mit Kurs und Anspruch geschieht und warum der Kursabschlag kein Verlust ist, sondern eine Umverteilung.
Seite öffnen →Ausschüttungen wiederanlegen oder entnehmen
Ausschüttung erhalten und dann? Der Weg des Geldes, Kosten und Steuerzeitpunkt der Wiederanlage, der Zufluss als Einkommen und die Wahl nach Lebensphase.
Seite öffnen →Thesaurierend: Erträge bleiben im Fonds
Thesaurierend erklärt: was mit den Erträgen im Fonds geschieht, woran du die Anteilsklasse erkennst und wie sie sich von ausschüttenden Varianten trennt.
Seite öffnen →Abgeltungsteuer: die Steuer auf Kapitalerträge
Abgeltungsteuer erklärt: Steuersatz nach § 32d EStG, die Zuschläge darauf und die Fälle, in denen die Abgeltungswirkung ausdrücklich nicht greift.
Seite öffnen →