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Ausschüttungstermin: wann das Geld ankommt

Der Ausschüttungstermin ist der Tag, an dem der ausgeschüttete Betrag dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wird. Er liegt einige Tage nach dem Stichtag, der über den Anspruch entscheidet.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Der Ablauf einer Ausschüttung

Ausgeschüttet wird, was der Fonds an Erträgen vereinnahmt hat — Dividenden und Zinsen aus den gehaltenen Titeln, abzüglich der laufenden Kosten. Die Häufigkeit legt der Fonds in seinen Bedingungen fest: jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich.

Der Ablauf im Zeitraffer:

  1. Die Fondsgesellschaft beschließt und veröffentlicht den Betrag je Anteil.
  2. Am Ex-Tag wird ohne Anspruch gehandelt, der Kurs sinkt entsprechend.
  3. Der Bestand wird ermittelt.
  4. Wenige Tage später erfolgt die Gutschrift, bereits abzüglich der einbehaltenen Steuer.

Die Höhe schwankt. Sie hängt davon ab, was der Fonds im Zeitraum tatsächlich erhalten hat — eine gleichbleibende Ausschüttung ist bei ETFs unüblich und auch nicht zugesagt. Wer mit Ausschüttungen als planbarem Einkommen rechnet, sollte diese Schwankung einkalkulieren.

Gutgeschrieben wird auf das Verrechnungskonto, nicht in den Fonds. Was damit geschieht, entscheidest du — die Abwägung führt Ausschüttungen verwenden.

Häufige Irrtümer zum Stichtag

Vier Annahmen halten sich hartnäckig.

AnnahmeWas tatsächlich gilt
Kurz vor dem Termin kaufen lohnt sichdie Ausschüttung ist im Kurs enthalten, man kauft sie mit
Der Zahltag entscheidet über den Anspruchmaßgeblich ist der Ex-Tag
Der Kursrückgang am Ex-Tag ist ein Verlustder Wert wandert auf das Konto
Ausschüttende Fonds sind ertragreicherdie Gesamtrendite ist dieselbe, nur anders verteilt

Die letzte Zeile ist die folgenreichste. Ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert, ändert nichts an dem, was er erwirtschaftet — nur daran, wann du es siehst und wann Steuer anfällt.

Ein fünfter Punkt betrifft die Erwartung: Eine angekündigte Ausschüttung ist keine Zusage für die Zukunft. Fällt der Ertrag im Fonds geringer aus, fällt auch die nächste Ausschüttung geringer aus. Für eine Entnahmeplanung ist sie deshalb ein schwankender Baustein, kein fester.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Termine und Beträge legt die Fondsgesellschaft fest; sie sind keine Zusage für künftige Ausschüttungen.

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