Glossar
Ex-Tag: der Handel ohne Anspruch auf die Ausschüttung
Am Ex-Tag wird der Anteil erstmals ohne Anspruch auf die kommende Ausschüttung gehandelt. Wer ihn an diesem Tag kauft, bekommt die Ausschüttung nicht mehr.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Was am Ex-Tag geschieht
Zwei Dinge passieren gleichzeitig:
- Der Anspruch geht über. Wer den Anteil am Ende des Vortags hielt, erhält die Ausschüttung — unabhängig davon, ob er ihn am Ex-Tag verkauft.
- Der Kurs sinkt rechnerisch. Das Fondsvermögen verringert sich um den ausgeschütteten Betrag, also fällt der Anteilspreis entsprechend.
Der zweite Punkt ist der, der am häufigsten für einen Kursverlust gehalten wird. Tatsächlich ist es keiner: Der Wert wandert vom Anteil aufs Verrechnungskonto. Wer 100 Anteile zu 50 € hält und 1 € je Anteil ausgeschüttet bekommt, hat danach 100 Anteile zu 49 € plus 100 € auf dem Konto — dasselbe Vermögen, anders verteilt.
Aus diesem Mechanismus folgt auch, dass sich mit einem Kauf kurz vor dem Ex-Tag nichts gewinnen lässt. Die Ausschüttung ist im Kurs bereits enthalten; man kauft sie mit und bekommt sie zurück, abzüglich Steuer. In Indexrechnungen wird dieser Ablauf über den Total-Return-Index abgebildet, der die Wiederanlage zum Ex-Tag unterstellt.
Abgrenzung zum Zahltag
Zwischen Anspruch und Geld liegen einige Tage. Vier Termine gehören zum Ablauf:
| Termin | Was geschieht |
|---|---|
| Beschluss | Höhe der Ausschüttung wird festgelegt |
| Ex-Tag | Handel ohne Anspruch, Kursabschlag |
| Record Date | Bestandsermittlung für die Zuteilung |
| Zahltag | Gutschrift auf dem Verrechnungskonto |
Die Verwechslung entsteht zwischen der zweiten und der vierten Zeile. Maßgeblich für den Anspruch ist der Ex-Tag, nicht der Zahltag — wer zwischen beiden verkauft, behält den Anspruch trotzdem.
Für die eigene Dokumentation ist das relevant: Die Buchung erscheint erst mit dem Zahltag im Konto, gehört wirtschaftlich aber zum Ex-Tag. Bei einem Jahreswechsel zwischen beiden Terminen kann daraus eine Zuordnungsfrage werden. Den Ablauf im Detail behandelt Ausschüttungstermin; die Variante ganz ohne diese Termine steht unter Thesaurierend oder ausschüttend.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Termine und Abläufe legt die Fondsgesellschaft fest; maßgeblich sind ihre Bekanntmachungen.
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