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Vom Bruttoertrag zum Nettobetrag in vier Stufen

Der Rechenweg hat vier Stufen, und die Teilfreistellung greift auf der zweiten — nicht auf der letzten. Wer die Reihenfolge vertauscht, kommt auf einen zu niedrigen Nettobetrag.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Welcher Satz für welchen Fondstyp gilt

Der Satz hängt davon ab, was der Fonds dauerhaft hält. Maßgeblich ist die in den Anlagebedingungen festgeschriebene Quote, nicht die tatsächliche Zusammensetzung an einem Stichtag.

FondstypBedingungSatz im Privatvermögen
Aktienfondsmindestens 51 % Aktien30 %
Mischfondsmindestens 25 % Aktien15 %
Immobilienfonds Inlandmindestens 51 % Immobilien60 %
Immobilienfonds Auslandüberwiegend Auslandsimmobilien80 %
Sonstigekeine der Bedingungen0 %

Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens: Ein ETF auf einen breiten Aktienindex erfüllt die Bedingung fast immer — aber nur, wenn sie in den Anlagebedingungen steht. Zweitens: Ein Anleihen-ETF erhält keinen Abschlag, auch wenn er als „solide" gilt. Die Bedingung dahinter beschreibt Aktienfondsquote.

Ein dritter Punkt betrifft Wechsel. Ändert ein Fonds seine Anlagebedingungen so, dass er in eine andere Kategorie fällt, gilt der neue Satz ab dem Änderungszeitpunkt — der Bestand wird dabei steuerlich so behandelt, als wäre er veräußert und neu angeschafft worden. Das ist selten, aber folgenreich genug, um Änderungsmitteilungen des Anbieters nicht ungelesen abzulegen.

Praktisch findet sich der Satz im Basisinformationsblatt oder in der Steuerbescheinigung der Bank. Die Bank wendet ihn automatisch an; die eigene Rechnung braucht ihn zur Kontrolle.

Vom Bruttoertrag zum steuerpflichtigen Anteil

Stufe eins ist der Bruttoertrag: die volle Ausschüttung, der volle Veräußerungsgewinn oder die volle Vorabpauschale.

Stufe zwei zieht die Teilfreistellung ab. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent bleiben also 70 Prozent des Bruttoertrags übrig.

Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten: Depot 139.800 Euro, Freistellungsauftrag 490 Euro, Teilfreistellung 30 Prozent, Restlaufzeit 29 Jahre. Angenommen wird ein Bruttoertrag von 2.800 Euro im Jahr.

StufeRechnungErgebnis
1 Bruttoertrag2.800,00 €
2 abzüglich 30 % Teilfreistellung2.800 × 0,701.960,00 €

Die zweite Zeile ist der Punkt, an dem der häufigste Fehler passiert. Manche rechnen die Teilfreistellung erst auf die fertige Steuer an — das ergibt einen anderen und falschen Betrag, weil auch der Freistellungsauftrag auf einer anderen Basis wirkt.

Merksatz: Die Teilfreistellung mindert die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer. Details unter Teilfreistellung.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Werte sind gesetzt, nicht erwartet.

Pauschbetrag und Steuersatz anwenden

Stufe drei zieht den Freistellungsauftrag ab — und zwar vom bereits geminderten Betrag.

StufeRechnungErgebnis
2 nach Teilfreistellung1.960,00 €
3a abzüglich Freistellungsauftrag1.960 − 4901.470,00 €
3b Kapitalertragsteuer 25 %1.470 × 0,25367,50 €
3c Solidaritätszuschlag 5,5 %367,50 × 0,05520,21 €
Abzug gesamt387,71 €

Der Solidaritätszuschlag wird auf die Steuer berechnet, nicht auf den Ertrag — eine Unterscheidung, die bei der Kontrolle der Bankabrechnung hilft. Kommt Kirchensteuer hinzu, sinkt der Steuersatz auf die Kapitalerträge geringfügig, weil die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage mindert.

Zur Kontrolle lohnt ein Blick auf die Abrechnung: Dort steht der Bruttoertrag, darunter der als steuerfrei behandelte Anteil und erst danach die Bemessungsgrundlage. Stimmt die mittlere Zeile nicht mit dem erwarteten Satz überein, ist entweder der Fondstyp anders eingestuft als angenommen oder der Freistellungsauftrag bereits anderweitig verbraucht.

Wichtig ist die Reihenfolge zwischen 3a und 3b. Der Freistellungsauftrag wirkt vor der Steuer, nicht danach. Wer ihn nachträglich von der Steuer abzieht, kommt auf einen erheblich anderen Betrag. Was auf dieser Stufe abgezogen wird, steht unter Kapitalertragsteuer.

Der Nettobetrag am Ende der Kette

Stufe vier ist reine Subtraktion und liefert die Zahl, die auf dem Konto landet.

2.800,00 € Bruttoertrag − 387,71 € Abzug = 2.412,29 € netto

Die effektive Belastung beträgt damit 13,8 Prozent — deutlich weniger als der nominale Steuersatz von 25 Prozent vermuten lässt. Zwei Größen sorgen dafür: die Teilfreistellung und der Freistellungsauftrag.

Wie stark beide wirken, zeigt der Vergleich:

VarianteAbzugEffektive Belastung
ohne beides738,50 €26,4 %
nur Freistellungsauftrag610,25 €21,8 %
nur Teilfreistellung516,95 €18,5 %
beides387,71 €13,8 %

Die Tabelle beantwortet auch eine praktische Frage: Der Freistellungsauftrag ist bei diesem Ertragsniveau der kleinere Hebel — aber der einzige, den du selbst einstellen kannst.

Bemerkenswert ist die dritte Zeile im Vergleich zur zweiten. Die Teilfreistellung wirkt hier stärker als der volle Freistellungsauftrag — obwohl sie nichts kostet und nichts beantragt werden muss. Sie ist der Grund, warum Aktienfonds bei gleichem Bruttoertrag steuerlich günstiger abschneiden als Anleihen- oder Geldmarktfonds.

Ein Hinweis zur Übertragbarkeit: Bei einem Ertrag von 12.000 Euro statt 2.800 Euro sinkt die Wirkung des Freistellungsauftrags auf einen Bruchteil, während die Teilfreistellung proportional mitwächst. Die effektive Belastung nähert sich dann 18,5 Prozent an.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Rechtsstand 19.08.2026 (§ 20 InvStG, § 32d EStG). Modellrechnung, keine Steuerberatung; maßgeblich ist die Abrechnung deiner Depotbank.

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