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Rebalancing über die Sparrate oder über Verkäufe

Abweichungen lassen sich über neue Einzahlungen oder über Verkäufe glätten — steuerlich sind das zwei Welten. Die Wahl zwischen beiden ist deshalb keine Geschmacksfrage.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Über die Sparrate ausgleichen: der langsame Weg

Beim Ausgleich über die Sparrate wird nichts verkauft. Stattdessen fließen die laufenden Einzahlungen bevorzugt in die untergewichtete Position, bis sich die Gewichte angenähert haben.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Keine Steuer. Es wird kein Gewinn realisiert, also fällt nichts an.
  • Keine Transaktionskosten über die ohnehin anfallende Sparplanausführung hinaus.
  • Keine Entscheidung über den Zeitpunkt. Der Ausgleich läuft mit dem Sparplan mit.

Ein vierter Vorteil wird selten genannt und ist doch der praktisch wirksamste: Der Weg braucht keinen Entschluss. Ein Verkauf muss beschlossen, terminiert und ausgeführt werden — drei Gelegenheiten, ihn zu verschieben. Eine geänderte Sparplanaufteilung wird einmal eingestellt und läuft dann von allein weiter.

Die Grenze dieses Wegs ist die Größenordnung. Er wirkt nur, solange die jährliche Einzahlung im Verhältnis zum Depot spürbar ist.

DepotwertJahresrate 3.600 €Korrigierbare Abweichung pro Jahr
20.000 €18 % des Bestandsrund 8 Prozentpunkte
80.000 €4,5 % des Bestandsrund 2 Prozentpunkte
200.000 €1,8 % des Bestandsunter 1 Prozentpunkt

Bei einem Depot von 200.000 Euro dauert die Korrektur einer 10-Punkte-Abweichung über die Sparrate mehr als ein Jahrzehnt — in dieser Zeit hat sich die Struktur längst weiter verschoben. Was der Ausgleich bezweckt, steht unter Rebalancing.

Über Verkauf ausgleichen: der schnelle Weg

Der Verkaufsweg stellt die Zielstruktur an einem Tag wieder her. Übergewichtete Positionen werden anteilig verkauft, der Erlös fließt in die untergewichteten.

Der Ablauf hat vier Schritte:

  1. Ist-Gewichte messen und die Abweichung je Position in Euro ausdrücken.
  2. Verkaufsbeträge festlegen — nur so viel, wie zur Rückkehr ins Zielband nötig ist, nicht mehr.
  3. Steuerwirkung vorab rechnen, bevor der Auftrag ausgelöst wird.
  4. Kaufen und dokumentieren, mit Zuordnung der aufgelösten Tranchen.

Der dritte Schritt ist derjenige, der den Weg teuer machen kann. Beim Verkauf wird der bis dahin aufgelaufene Gewinn realisiert und unterliegt der Abgeltungsteuer — bei Aktienfonds nach Abzug der Teilfreistellung.

Zum zweiten Schritt gehört eine Entscheidung, die oft übersprungen wird: ob bis zur Zielmarke oder nur bis an den Rand des Toleranzbands ausgeglichen wird. Der Unterschied ist erheblich. Wer bei einem Band von ±5 Punkten und einer Abweichung von 12 Punkten nur bis auf 5 Punkte zurückgeht, verkauft weniger als die Hälfte der Menge — und zahlt entsprechend weniger Steuer.

Praktisch heißt das: Je länger die Position gehalten wurde und je besser sie gelaufen ist, desto höher der Steueranteil am Verkaufserlös. Genau die Position, die übergewichtet ist, ist typischerweise auch die mit dem größten Gewinnanteil — beides hat dieselbe Ursache.

Die Steuerwirkung beider Wege

Die Gegenüberstellung fällt eindeutiger aus, als die Diskussion darüber vermuten lässt.

Kriteriumüber Sparrateüber Verkauf
Steuer sofortkeineauf den realisierten Gewinn
GeschwindigkeitMonate bis Jahreein Handelstag
Kostenkeine zusätzlichenOrder- und Spreadkosten
Wirksam bei großem Depotkaumvollständig
Steuerstundung bleibt erhaltenjanein

Die letzte Zeile ist die wirtschaftlich bedeutendste. Ein nicht realisierter Gewinn arbeitet weiter; ein realisierter wird um die Steuer gekürzt und arbeitet nur noch mit dem Rest. Über lange Restlaufzeiten summiert sich dieser Unterschied.

Zwei Umstände drehen die Rechnung allerdings:

  • Freistellungsauftrag noch offen. Bis zur Höhe des ungenutzten Volumens ist die Realisierung steuerfrei. Ein Verkauf, der genau diesen Rahmen ausschöpft, kostet nichts und hebt die Kostenbasis an.
  • Verluste im Topf. Sind Verluste vorgetragen, werden Gewinne gegengerechnet. Näheres unter Verlustverrechnungstopf.

Beides sind Gründe, den Verkaufsweg gezielt und in begrenztem Umfang zu nutzen — nicht Gründe, ihn generell zu bevorzugen.

Welcher Weg bei welcher Abweichung passt

Aus Geschwindigkeit und Steuerwirkung ergibt sich eine praktikable Staffelung nach Abweichungshöhe.

Bis 5 Prozentpunkte: ausschließlich über die Sparrate. Die Abweichung ist innerhalb der üblichen Schwankung und rechtfertigt keine Steuerzahlung.

5 bis 10 Prozentpunkte: über die Sparrate, ergänzt um den steuerfreien Rahmen. Wenn Freistellungsvolumen offen ist, wird es hier eingesetzt.

Über 10 Prozentpunkte: Verkauf, aber nur bis zur oberen Kante des Zielbands, nicht bis zur Punktlandung. Der Unterschied spart einen erheblichen Teil der Steuer.

Bei jeder Höhe, wenn Verluste im Topf liegen: Verkauf prüfen, unabhängig von der Abweichung — die Gegenrechnung ist ein zeitlich begrenztes Fenster.

Ein Sonderfall bleibt: Wer noch Kapital außerhalb des Depots hat, kann eine Abweichung durch eine gezielte Einmalanlage in die untergewichtete Position schließen. Dieser Weg vereint die Geschwindigkeit des Verkaufs mit der Steuerneutralität der Sparrate — er setzt nur voraus, dass das Geld ohnehin investiert werden sollte.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Keine Anlageberatung, keine Steuerberatung. Die steuerliche Wirkung hängt von deiner persönlichen Situation ab.

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