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Verlustverrechnungstopf: die Buchführung der Bank

Verlustverrechnungstöpfe führen bei der Bank Buch darüber, welche Verluste mit welchen Gewinnen verrechnet werden dürfen. Sie sind kein Konto und kein Guthaben, sondern ein laufender Merkposten je Depot.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Die getrennten Töpfe

Die depotführende Stelle führt zwei getrennte Töpfe. Was in welchen fließt, ist gesetzlich vorgegeben und nicht wählbar:

TopfWas hineinfließtWomit verrechenbar
AktienverlusttopfVerluste aus dem Verkauf von Einzelaktienausschließlich Gewinne aus Einzelaktien
Allgemeiner VerlusttopfVerluste aus Fonds, ETFs, Anleihen, Zertifikatenalle übrigen Kapitalerträge, auch Zinsen und Dividenden

Die Trennung folgt aus § 20 Abs. 6 EStG und ist die häufigste Überraschung in der Praxis: Ein Verlust aus dem Verkauf einer Einzelaktie lässt sich nicht gegen einen Gewinn aus einem ETF-Verkauf rechnen. Umgekehrt ist ein ETF-Verlust breit verwendbar — er darf auch Zinsen und Dividenden neutralisieren.

Ein häufiger Irrtum betrifft ETFs: Auch wenn ein Aktien-ETF ausschließlich Aktien hält, zählt ein Verlust aus seinem Verkauf nicht in den Aktienverlusttopf. Maßgeblich ist die Rechtsform des veräußerten Papiers, nicht sein Inhalt. Für Anleger, die überwiegend in Fonds investieren, ist der Aktienverlusttopf deshalb meist dauerhaft leer.

Zusätzlich existiert ein separater Merkposten für bereits gezahlte Quellensteuer. Er ist kein Verlusttopf, wird aber im selben Zug fortgeschrieben.

Ihre Rolle in der Jahresplanung

Die Töpfe arbeiten unterjährig automatisch: Fällt ein Gewinn an, wird zuerst gegen einen bestehenden Verlusttopf gerechnet, bevor Steuer einbehalten wird. Umgekehrt füllt ein Verlust den Topf auf und mindert künftige Abzüge im selben Jahr.

Für die Planung sind drei Zeitpunkte relevant:

  1. Laufendes Jahr. Der Topfstand ist im Depot einsehbar und verändert sich mit jedem Verkauf.
  2. 15. Dezember. Bis zu diesem Stichtag muss eine Verlustbescheinigung beantragt sein, wenn du Verluste bei einer Bank gegen Gewinne bei einer anderen verrechnen willst. Die Frist ist gesetzlich fixiert und nicht verlängerbar.
  3. Jahreswechsel. Ohne Bescheinigung werden verbleibende Verluste automatisch ins Folgejahr vorgetragen — sie verfallen nicht, bleiben aber an dieses eine Depot gebunden.

Die Verrechnung mindert dabei nicht die Steuer selbst, sondern die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer — der entlastende Betrag entspricht also dem verrechneten Verlust multipliziert mit dem Steuersatz, nicht dem Verlust selbst.

Punkt 2 ist der Grund, warum die Töpfe überhaupt in einen Plan gehören. Wer mehrere Depots führt und nur eines im Minus hat, verschenkt ohne Antrag keine Verluste, verschiebt ihre Nutzung aber möglicherweise um Jahre.

Der Endstand des Jahres steht in der Steuerbescheinigung. Wie die Zuordnung praktisch abläuft, zeigt Verluste verrechnen.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026 nach § 20 Abs. 6 EStG. Fristen und Zuordnungen im Einzelfall solltest du mit deiner depotführenden Stelle oder steuerlichem Rat klären.

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