Ratgeber
Vier Fehler beim Wechsel der Depotbank
Beim Depotübertrag wandern die Anteile zuverlässig — die Anschaffungsdaten nicht immer. Was fehlt, fällt erst Jahre später auf, nämlich beim ersten Verkauf.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Anschaffungsdaten gehen verloren
Rechtlich ist die Sache eindeutig: Das abgebende Institut muss dem aufnehmenden die Anschaffungsdaten übermitteln — Datum, Kurs, Stückzahl je Tranche und die kumulierten Vorabpauschalen.
Praktisch scheitert das in drei Konstellationen:
- Übertrag aus dem Ausland. Ausländische Institute unterliegen der Meldepflicht nicht. Das aufnehmende deutsche Institut setzt die Anschaffungskosten dann mit einem Ersatzwert an — was beim Verkauf zu einem deutlich zu hohen Steuerabzug führen kann.
- Übertrag mit Gläubigerwechsel. Geht das Depot auf eine andere Person über, etwa im Rahmen einer Schenkung, gelten eigene Regeln und die Übermittlung läuft anders.
- Verspätete Übermittlung. Die Daten kommen Wochen bis Monate nach den Anteilen. Wer in dieser Zeit verkauft, verkauft ohne korrekte Kostenbasis.
Ein vierter Punkt betrifft Sparpläne mit vielen kleinen Tranchen. Ein zehn Jahre laufender Sparplan hat über 120 Anschaffungsvorgänge, und jeder einzelne trägt ein eigenes Datum und einen eigenen Kurs. Übermittelt wird das als Datensatz — bleibt er unvollständig, sind nicht einzelne Zahlen falsch, sondern die gesamte Fifo-Reihenfolge.
Die Vorkehrung, und zwar vor dem Übertrag: Transaktionshistorie als CSV und PDF sichern, letzte Steuerbescheinigung sichern, Depotauszug mit Stückzahlen sichern. Diese drei Dokumente sind die einzige Rückfallebene, wenn die Übermittlung unvollständig bleibt.
Wie der Wechsel technisch abläuft, steht unter Depotübertrag.
Freistellungsauftrag nicht mitgenommen
Der zweite Fehler ist trivial und kostet trotzdem regelmäßig Geld. Ein Freistellungsauftrag gilt institutsbezogen. Er wandert nicht mit.
Nach dem Wechsel entsteht damit eine doppelte Lücke:
- Beim neuen Institut liegt kein Auftrag vor. Ab der ersten Ausschüttung oder Vorabpauschale wird voll besteuert.
- Beim alten Institut bindet der Auftrag weiterhin Volumen — obwohl dort nichts mehr liegt, das Erträge erzeugt.
Punkt 2 ist der unangenehmere, weil er unsichtbar ist. Das gebundene Volumen fehlt an anderer Stelle, und der Gesamtrahmen ist gedeckelt.
Die Vorkehrung in der richtigen Reihenfolge: Erst beim neuen Institut den Auftrag erteilen, dann beim alten zurücknehmen oder auf null setzen. Nie umgekehrt — dazwischen läge sonst ein Zeitraum ohne jeden Schutz.
Ein Sonderfall: Wird nur ein Teil des Depots übertragen, muss das Volumen aufgeteilt statt verschoben werden. Was der Auftrag bewirkt, steht unter Freistellungsauftrag.
Sparplan läuft beim alten Anbieter weiter
Der dritte Fehler entsteht aus einer naheliegenden Annahme: dass mit dem Depot auch die daran hängenden Aufträge wechseln. Sie tun es nicht.
Ein Sparplan ist ein eigener Dauerauftrag beim alten Institut. Nach dem Übertrag der Anteile läuft er weiter und baut dort eine neue, kleine Position auf — im schlimmsten Fall unbemerkt über Monate.
Die Folgen sind überschaubar, aber ärgerlich:
- Zwei Depots mit derselben Position, beide mit eigener Historie
- Zwei Depotgebühren
- Eine Auswertung, die keines von beiden vollständig abbildet
Die Vorkehrung: Vor dem Übertragsauftrag alle Daueraufträge beenden — Sparplan, automatische Wiederanlage, Auszahlpläne. Danach eine Woche warten, bis die letzte Ausführung durch ist, und erst dann den Übertrag beauftragen.
Der Grund für die Wartezeit: Eine Ausführung, die am Tag des Übertrags noch läuft, erzeugt eine Position, die der Übertrag nicht mehr erfasst.
Verlusttöpfe bleiben zurück
Der vierte Fehler ist der teuerste und hat eine harte Frist.
Nicht ausgeglichene Verluste werden beim abgebenden Institut in einem Topf geführt. Beim Depotübertrag wandert dieser Topf nicht automatisch mit — die Anteile schon.
Der Grund ist systematisch: Der Topf hängt am Institut, nicht am Wertpapier. Er entsteht aus allen dort realisierten Verlusten und lässt sich technisch nicht an einzelne Positionen koppeln — deshalb kann er auch nicht mit ihnen wandern.
Zwei Wege gibt es, und nur einer funktioniert im laufenden Jahr:
- Verlustbescheinigung beantragen. Frist: 15. Dezember des laufenden Jahres, unwiderruflich. Das alte Institut schließt den Topf, bescheinigt den Betrag, und du machst ihn über die Anlage KAP geltend.
- Nichts tun. Der Topf bleibt beim alten Institut und wird dort vorgetragen — nutzbar aber nur, wenn dort künftig noch Gewinne anfallen. Bei einem leergeräumten Depot ist das praktisch ausgeschlossen.
Die Vorkehrung: Vor dem Wechsel den Stand beider Töpfe abfragen — Aktien und Sonstige werden getrennt geführt. Ist etwas darin, gehört die Bescheinigung beantragt, bevor der Übertrag läuft.
Zeitlich heißt das: Ein Wechsel im Dezember ist der ungünstigste Termin überhaupt, weil die Frist mit dem Übertrag kollidiert. Wie die Töpfe funktionieren, steht unter Verlustverrechnungstopf.
Eine letzte Anmerkung zur Reihenfolge des gesamten Wechsels: Daueraufträge beenden, Töpfe klären, Unterlagen sichern, neuen Freistellungsauftrag erteilen, dann übertragen. Diese fünf Schritte in dieser Reihenfolge fangen alle vier Fehler ab.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Rechtsstand 19.08.2026. Keine Steuerberatung; die Abläufe unterscheiden sich je Institut.
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