Glossar
Freistellungsauftrag: der Auftrag an deine Bank
Ein Freistellungsauftrag weist die Bank an, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Er ist eine Erklärung gegenüber dem Kreditinstitut, keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Was der Auftrag bewirkt
Ohne Auftrag behält die depotführende Stelle auf jeden Kapitalertrag Steuer ein — auch dann, wenn der Betrag unter dem gesetzlichen Freibetrag liegt. Zurückholen lässt sich das erst über die Einkommensteuererklärung, also frühestens im Folgejahr.
Mit Auftrag geschieht dreierlei:
- Die Bank rechnet laufende Erträge gegen das erteilte Volumen.
- Solange Volumen frei ist, erfolgt kein Steuerabzug.
- Ist das Volumen verbraucht, wird ab dem nächsten Ertrag regulär einbehalten.
Der Auftrag beschleunigt also den Zufluss — er senkt die Steuerlast nicht. Diesen Unterschied behandelt Sparerpauschbetrag genauer.
Grenzen und Aufteilung
Rechtsgrundlage ist § 44a EStG. Daraus folgen die praktischen Grenzen:
- Höchstsumme. Alle erteilten Aufträge zusammen dürfen den gesetzlichen Sparerpauschbetrag nicht übersteigen: 1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten und Lebenspartner (Stand 19.08.2026, § 20 Abs. 9 EStG).
- Freie Verteilung. Innerhalb dieser Summe darfst du beliebig auf Banken aufteilen — 400 € bei einer, 600 € bei einer anderen.
- Steuer-ID erforderlich. Ohne gültige Identifikationsnummer ist ein Auftrag unwirksam.
- Meldepflicht der Banken. Kreditinstitute melden die genutzten Volumina an das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Überschreitung fällt dort auf.
- Kein gemeinsamer Auftrag ohne Ehe. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag setzt Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus.
Ein Auftrag lässt sich unterjährig ändern, und viele Institute rechnen die Anpassung rückwirkend auf den Jahresanfang. Wurde bereits Steuer einbehalten, erstattet die Bank sie in diesem Fall über die nächste Abrechnung. Ob das möglich ist, hängt vom jeweiligen Institut ab — spätestens zum Jahresende ist die Anpassung nicht mehr rückwirkend wirksam.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur Vorabpauschale: Auch sie wird gegen das erteilte Volumen gerechnet. Wer den Auftrag nur an erwarteten Ausschüttungen bemisst, unterschätzt den Bedarf bei thesaurierenden Fonds regelmäßig.
Checkliste vor dem Erteilen:
- Wie viel Volumen ist bereits bei anderen Instituten gebunden?
- Welche Erträge sind je Depot im Jahr realistisch zu erwarten?
- Ist die Aufteilung nach einem Depotwechsel noch aktuell?
- Gilt der Auftrag unbefristet oder läuft er zum Jahresende aus?
Die praktische Aufteilung führt Auf mehrere Banken aufteilen durch; die Verteilung auf konkrete Depots rechnet der Freistellungsauftrag-Rechner.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026 nach § 44a EStG und § 20 Abs. 9 EStG. Ob und in welcher Höhe ein Auftrag sinnvoll ist, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab.
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