Glossar
Wertpapierleihe: Titel aus dem Fondsbestand verleihen
Bei der Wertpapierleihe verleiht ein Fonds Titel aus seinem Bestand gegen Gebühr und Sicherheiten. Der Fonds bleibt wirtschaftlicher Eigentümer und erhält die Papiere nach Ende der Leihe zurück.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Wie die Leihe im Fonds abläuft
Der Ablauf folgt einem festen Muster:
- Ein Marktteilnehmer — meist eine Bank oder ein Broker — benötigt einen bestimmten Titel vorübergehend, etwa zur Abwicklung eines Geschäfts.
- Der Fonds überlässt die Papiere gegen eine Leihgebühr.
- Der Entleiher hinterlegt Sicherheiten, deren Wert den Wert der verliehenen Papiere übersteigt.
- Nach Ende der Leihfrist werden die Papiere zurückgegeben und die Sicherheiten freigegeben.
Für den Fonds entsteht daraus eine zusätzliche Ertragsquelle, die nichts mit der Kursentwicklung zu tun hat. Der weit überwiegende Teil dieser Erträge fließt nach europäischen Vorgaben dem Fondsvermögen zu und kommt damit den Anlegern zugute — sie sind einer der Gründe, warum die Tracking Difference eines Fonds gelegentlich besser ausfällt als seine TER erwarten lässt.
Nicht betroffen ist der Anspruch auf Dividenden. Erträge, die während der Leihfrist auf die verliehenen Papiere anfallen, werden dem Fonds vom Entleiher erstattet — wirtschaftlich steht der Fonds also so, als hätte er die Titel durchgehend gehalten. Auch die Wertentwicklung der verliehenen Papiere verbleibt beim Fonds; verliehen wird das Papier, nicht das Kursrisiko.
Verliehen wird typischerweise aus physisch replizierenden Fonds, weil dort die Indextitel tatsächlich im Bestand liegen. Wie hoch der verliehene Anteil ist, veröffentlichen die Anbieter im Jahresbericht; viele weisen zusätzlich eine selbst gesetzte Obergrenze aus.
Regulatorische Grenzen und Sicherheiten
Die Leihe findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Für OGAW-Fonds gelten unter anderem diese Vorgaben:
| Anforderung | Regelung |
|---|---|
| Übersicherung | Sicherheiten müssen den Wert der verliehenen Titel übersteigen |
| Qualität der Sicherheiten | nur bestimmte, liquide und breit gestreute Werte zulässig |
| Bewertung | tägliche Marktbewertung mit Nachschusspflicht |
| Verwahrung | Sicherheiten liegen getrennt, meist bei der Verwahrstelle |
| Rückruf | der Fonds kann verliehene Titel jederzeit zurückfordern |
| Transparenz | Umfang und Erträge sind im Jahresbericht auszuweisen |
Das verbleibende Risiko ist damit klar umrissen: Fällt ein Entleiher aus, verwertet der Fonds die hinterlegten Sicherheiten. Ein Verlust entstünde nur, wenn der Ausfall mit einem gleichzeitigen Wertverfall der Sicherheiten zusammenfällt — genau dagegen wirken Übersicherung und Qualitätsvorgaben. Details zur Zusammensetzung stehen unter Sicherheitenpool.
Ob ein Fonds überhaupt verleiht, hängt auch an seiner Replikationsmethode und an der Größe seines Bestands: Kleine Fonds haben oft zu wenig gefragte Titel im Portfolio, um nennenswerte Leiherträge zu erzielen — ein Zusammenhang, den Fondsvolumen und Schließungsrisiko aufgreift.
Für die eigene Einordnung sind zwei Zahlen aus dem Jahresbericht relevant: der durchschnittlich verliehene Anteil des Fondsvermögens und der Anteil der Erträge, der dem Fonds zufließt. Beide sagen mehr aus als die bloße Frage, ob ein Fonds überhaupt verleiht.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026 nach den OGAW-Vorgaben. Konkrete Bedingungen stehen im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds.
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