Glossar
Sicherheitenpool: was zur Absicherung hinterlegt wird
Ein Sicherheitenpool besteht aus Wertpapieren, die zur Absicherung von Swap- oder Leihgeschäften hinterlegt werden. Er ist die Antwort auf die Frage, was passiert, wenn die Gegenseite nicht liefert.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Was hinterlegt werden muss
Hinterlegt wird nicht Geld, sondern in aller Regel ein Korb aus Wertpapieren. Er wird getrennt vom Vermögen der Gegenpartei verwahrt und steht dem Fonds zur Verwertung zu, wenn diese ausfällt.
Zwei Größen bestimmen die Qualität der Absicherung:
- Der Umfang. Der Wert der Sicherheiten muss den abgesicherten Betrag übersteigen. Die Differenz ist der Puffer für den Fall, dass die Sicherheiten zwischen Ausfall und Verwertung an Wert verlieren.
- Der Abschlag. Jede Position wird nicht mit ihrem vollen Kurs angesetzt, sondern mit einem Abschlag — dem Haircut. Er fällt umso höher aus, je schwankungsanfälliger und je illiquider das Papier ist.
Bewertet wird täglich zu Marktpreisen. Sinkt der Wert des Pools unter die vereinbarte Deckung, muss nachgeschossen werden; steigt er darüber, wird freigegeben.
Verwahrt werden die Sicherheiten bei der Verwahrstelle des Fonds und getrennt geführt — sie fallen damit nicht in die Insolvenzmasse der Gegenpartei. Der Schutzgedanke entspricht dem des Sondervermögens.
Regulatorische Anforderungen
Für OGAW-Fonds ist der Pool nicht frei zusammenstellbar. Es gelten unter anderem diese Vorgaben:
| Anforderung | Inhalt |
|---|---|
| Liquidität | Sicherheiten müssen kurzfristig veräußerbar sein |
| Bewertbarkeit | tägliche Bewertung zu verlässlichen Marktpreisen |
| Bonität | hohe Kreditqualität der Emittenten |
| Streuung | Begrenzung des Anteils eines einzelnen Emittenten |
| Unabhängigkeit | keine enge Verbindung zwischen Sicherheit und Gegenpartei |
| Keine Wiederverwendung | erhaltene Wertpapiersicherheiten dürfen nicht weiterverpfändet werden |
Die letzten beiden Zeilen sind die wichtigsten. Die Unabhängigkeitsregel verhindert, dass eine Bank ihre eigenen Anleihen als Sicherheit für ihr eigenes Ausfallrisiko stellt — genau die Konstellation, in der die Sicherheit im Ernstfall gleichzeitig wertlos würde. Das Verbot der Wiederverwendung verhindert Ketten, in denen dieselbe Sicherheit mehrfach dient.
Zusammensetzung und Umfang des Pools stehen im Jahresbericht des Fonds. Wer die Absicherung eines konkreten Fonds beurteilen will, findet dort die belastbaren Angaben — nicht im Factsheet. Welches Risiko damit begrenzt wird, steht unter Kontrahentenrisiko; das zweite besicherte Geschäft unter Wertpapierleihe.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026 nach den OGAW-Vorgaben. Einzelheiten stehen im Prospekt des jeweiligen Fonds.
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