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Verwaltungsvergütung: der Anteil der Fondsgesellschaft

Die Verwaltungsvergütung ist der Teil der laufenden Kosten, den die Fondsgesellschaft für ihre Tätigkeit erhält. Bei Index-ETFs ist sie der mit Abstand größte Posten innerhalb der Kostenquote.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Was die Vergütung abdeckt

Abgedeckt sind die Leistungen der Fondsgesellschaft rund um die Verwaltung des Vermögens:

  • Portfolioverwaltung und Umsetzung der Indexanpassungen
  • Risikocontrolling und Einhaltung der Anlagegrenzen
  • Rechnungslegung, Berichte und Veröffentlichungspflichten
  • Vertrieb und Zulassung in den einzelnen Ländern

Nicht abgedeckt sind Depotbankvergütung, Indexlizenz und Prüfungskosten — diese Posten kommen in der TER hinzu, stehen aber getrennt in den Fondsunterlagen. Ebenfalls nicht enthalten sind die Handelskosten innerhalb des Fonds.

Entnommen wird die Vergütung nicht als Buchung, sondern täglich anteilig aus dem Fondsvermögen. Sie erscheint deshalb auf keiner Abrechnung und wirkt ausschließlich über den Anteilspreis.

Bei aktiv verwalteten Fonds ist der Posten deutlich größer, weil er die Analyse- und Auswahlarbeit mitfinanziert. Dort kann zusätzlich eine Performance Fee hinzukommen.

Ihr Anteil an der TER

Ein Modellbeispiel mit gesetzten Werten:

  • Depotwert: 214.700 €
  • TER: 0,07 %
  • Haltedauer: 18 Jahre

Bei einer Kostenquote von 0,07 Prozent verteilt sich die Belastung typischerweise wie folgt:

BestandteilAnteilBetrag pro Jahr
Verwaltungsvergütungrund 0,05 %rund 107 €
Depotbank und Verwahrungrund 0,01 %rund 21 €
Lizenz, Prüfung, Veröffentlichungrund 0,01 %rund 22 €
Summe (TER)0,07 %rund 150 €

Über 18 Jahre summiert sich allein die Verwaltungsvergütung im Modell auf einen niedrigen vierstelligen Betrag — und das bei einer der günstigsten Quoten am Markt.

Zu beachten ist, dass die Aufteilung je Fonds schwankt. Manche Anbieter fassen sämtliche Posten zu einer einzigen Pauschalvergütung zusammen und weisen keine getrennte Verwaltungsvergütung mehr aus; andere führen jede Position einzeln auf. Beide Darstellungen führen zur selben TER — die Vergleichbarkeit einzelner Bestandteile geht dabei allerdings verloren.

Die praktische Konsequenz ist unspektakulär: Für die Auswahl eines ETF genügt der Blick auf die TER, weil die Verwaltungsvergütung darin bereits steckt. Interessant wird die Aufschlüsselung erst beim Vergleich mit aktiv verwalteten Fonds, wo derselbe Posten ein Vielfaches beträgt. Die Wirkung über die Laufzeit rechnet der TER-Rechner.

Modellrechnung, keine Prognose. Die Aufteilung ist gesetzt und variiert je Fonds.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Die tatsächliche Aufteilung der Kostenbestandteile steht in den Unterlagen des jeweiligen Fonds.

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