Glossar
Performance Fee: die erfolgsabhängige Vergütung
Eine Performance Fee ist eine zusätzliche Vergütung, die bei Überschreiten einer Zielmarke anfällt. Sie kommt zur festen Vergütung hinzu, sie ersetzt sie nicht.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Wie eine Erfolgsvergütung wirkt
Berechnet wird ein Anteil an dem Ertrag, der über eine definierte Marke hinausgeht — üblich sind zehn bis zwanzig Prozent dieser Überschreitung.
Die Marke kann zweierlei sein:
- Ein Vergleichsindex. Der Fonds erhält einen Anteil an dem, was er besser abschneidet als sein Maßstab.
- Eine absolute Schwelle. Etwa eine feste Prozentzahl pro Jahr, unabhängig vom Marktverlauf.
Entscheidend für die Bewertung sind die Schutzmechanismen, die verhindern, dass dieselbe Wertsteigerung mehrfach vergütet wird:
- High Water Mark. Vergütet wird nur oberhalb des höchsten je erreichten Stands. Nach einem Verlustjahr muss der Fonds erst wieder aufholen, bevor erneut eine Fee anfällt.
- Hurdle Rate. Eine Mindestrendite, die vor der Beteiligung erreicht sein muss.
- Verlustvortrag. Vergangene Unterschreitungen werden angerechnet, meist über mehrere Jahre.
Fehlen diese Mechanismen, kann ein Fonds in guten Jahren kassieren und in schlechten nichts zurückgeben — bei schwankender Entwicklung entsteht so eine Vergütung ohne dauerhaften Mehrwert. Die feste Verwaltungsvergütung läuft daneben unverändert weiter.
Zulässigkeit und Ausgestaltung
Erfolgsvergütungen sind bei Publikumsfonds zulässig, aber an Bedingungen gebunden. Die europäische Aufsicht hat dafür Leitlinien gesetzt, die in die nationale Praxis übernommen wurden:
| Anforderung | Inhalt |
|---|---|
| Vergleichsmaßstab | muss zur Anlagestrategie passen und darf nicht willkürlich gewählt sein |
| Verlustausgleich | Unterschreitungen sind über mindestens fünf Jahre anzurechnen |
| Abrechnungszeitraum | mindestens ein Jahr, um Zufallsergebnisse auszuschließen |
| Transparenz | Berechnungsweise und Beispiele gehören in die Verkaufsunterlagen |
Ein struktureller Einwand bleibt auch bei sauberer Ausgestaltung bestehen: Die Fee schafft eine Asymmetrie. Der Fonds wird am Gewinn beteiligt, trägt am Verlust aber nichts — er verzichtet lediglich vorübergehend auf die zusätzliche Vergütung. Wer das für angemessen hält, ist eine Frage der Bewertung; wer es übersieht, hat den Posten falsch eingeordnet.
Für ETF-Anleger ist der Posten in aller Regel ohne Bedeutung: Ein Index-ETF will seinen Index treffen, nicht übertreffen — eine Erfolgsvergütung ergäbe dort keinen Sinn und ist unüblich.
Relevant wird sie an zwei Stellen. Bei aktiv verwalteten Fonds gehört sie zum Standardrepertoire und ist einer der Gründe für den Kostenunterschied, den ETF oder aktiver Fonds aufschlüsselt. Und bei der Kostenprüfung: Die Fee ist in der ausgewiesenen TER meist nicht enthalten, sondern wird gesondert genannt. Wer nur auf die TER schaut, übersieht sie.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026. Ob und wie eine Erfolgsvergütung anfällt, steht in den Unterlagen des jeweiligen Fonds.
Passt dazu
Verwandte Seiten im Glossar
Verwaltungsvergütung: der Anteil der Fondsgesellschaft
Verwaltungsvergütung erklärt: welche Leistungen sie abdeckt, wie groß ihr Anteil an der Kostenquote ist und was sie über die Haltedauer ausmacht.
Seite öffnen →TER: die Kostenquote eines ETF
TER einfach erklärt: was die Gesamtkostenquote eines ETF enthält, was sie ausklammert und wie viel sie bei 148.600 Euro Depotwert im Jahr ausmacht.
Seite öffnen →Abgeltungsteuer: die Steuer auf Kapitalerträge
Abgeltungsteuer erklärt: Steuersatz nach § 32d EStG, die Zuschläge darauf und die Fälle, in denen die Abgeltungswirkung ausdrücklich nicht greift.
Seite öffnen →Aktienfondsquote: die Schwelle im Investmentsteuerrecht
Aktienfondsquote erklärt: welche gesetzliche Schwelle über den Teilfreistellungssatz entscheidet und wie sich die Quote an einem Fonds prüfen lässt.
Seite öffnen →