Zum Inhalt springen
StartGlossarNominalrendite: die Zahl vor der Inflation

Glossar

Nominalrendite: die Zahl vor der Inflation

Die Nominalrendite ist die Wertentwicklung ohne Bereinigung um die Geldentwertung. Sie ist die Zahl, die in jeder Abrechnung steht — und die, auf die Steuer anfällt.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Was die Zahl enthält

Die Nominalrendite beschreibt die Veränderung des Geldbetrags. Steigt ein Depot von 100.000 auf 106.000 Euro, beträgt sie 6 Prozent — unabhängig davon, was man sich für diese 106.000 Euro kaufen kann.

Enthalten sind darin alle Wertänderungen der Anlage, also Kursveränderungen und wiederangelegte Erträge. Nicht enthalten ist die Veränderung des Preisniveaus.

Verwendet wird die nominale Betrachtung an drei Stellen zwingend:

  • In Abrechnungen und Factsheets. Alle Angaben sind nominal, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
  • In der Besteuerung. Besteuert wird der nominale Zuwachs — auch der Teil, der nur die Geldentwertung ausgleicht.
  • In Vertragsbeträgen. Eine zugesagte Rente oder ein vereinbarter Zielbetrag lautet auf einen nominalen Euro-Betrag.

Der zweite Punkt ist der wirtschaftlich unangenehme. Wer real nichts dazugewonnen hat, weil Rendite und Inflation gleich hoch waren, zahlt auf den nominalen Zuwachs trotzdem Abgeltungsteuer. Diese Asymmetrie ist kein Rechenfehler, sondern geltendes Recht — sie gehört aber in jede Nettoplanung.

Abgrenzung zur realen Betrachtung

Die Umrechnung selbst ist in der Realrendite beschrieben — hier geht es um die Frage, wann welche Größe zu verwenden ist.

Die Regel ist einfach und wird trotzdem oft verletzt: Bezugsgröße und Renditegröße müssen zusammenpassen. Ein Zielbetrag, der in heutiger Kaufkraft gedacht ist, verlangt eine reale Renditeannahme; ein Betrag, der in einem Vertrag steht, eine nominale.

Drei Situationen, in denen ausschließlich die nominale Größe zählt:

  • Steuerberechnung. Die Bemessungsgrundlage ist der nominale Zuwachs. Eine reale Betrachtung existiert im Steuerrecht nicht.
  • Vertragliche Zusagen. Eine Betriebsrente oder eine garantierte Ablaufleistung lautet auf einen festen Euro-Betrag.
  • Kreditvergleiche. Ein Kreditzins ist nominal vereinbart und wird nominal geschuldet.

Und drei, in denen sie in die Irre führt:

  • Zielbeträge über Jahrzehnte. Eine halbe Million in dreißig Jahren beschreibt keine Lebenslage, sondern eine Zahl.
  • Entnahmeplanung. Eine über zwanzig Jahre konstante Monatsentnahme sinkt real Jahr für Jahr.
  • Vergleich langer Zeiträume. Zwei nominale Renditen aus verschiedenen Jahrzehnten sind ohne Inflationsbezug nicht vergleichbar.

Wer prüfen will, wie stark der Effekt im eigenen Fall ausfällt, rechnet den Zielbetrag mit dem Kaufkraft-Rechner auf heutige Verhältnisse zurück.

Der zweite Punkt hat die größte praktische Wirkung. Wer im Ruhestand nominal plant, unterschätzt den Bedarf am Ende der Entnahmephase erheblich — und zwar genau dann, wenn eine Korrektur am schwersten fällt. Die Inflationsrate ist deshalb keine Nebengröße, sondern gehört in jede Langfristrechnung.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Renditeangaben in diesem Text sind gesetzte Rechenbeispiele und keine Erwartungswerte.

Passt dazu

Verwandte Seiten im Glossar