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Basiszins: der Eingangswert der Vorabpauschale

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und bestimmt die Höhe der Vorabpauschale mit. Ohne ihn lässt sich der Basisertrag eines Fondsanteils nicht berechnen.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Woher der Wert stammt

Die Herleitung ist gesetzlich festgelegt und nicht Ermessenssache:

  • Grundlage sind die von der Deutschen Bundesbank ermittelten Zinsstrukturdaten für langfristige öffentliche Anleihen.
  • Maßgeblich ist der Stand zum ersten Börsentag des Kalenderjahres.
  • Das Bundesfinanzministerium stellt den Wert per Schreiben fest und veröffentlicht ihn im Bundessteuerblatt.
  • Rechtsgrundlage ist § 18 Abs. 4 InvStG.

Der Bezug auf langfristige öffentliche Anleihen ist bewusst gewählt: Die Vorabpauschale soll einen risikofreien Mindestertrag abbilden, nicht die tatsächliche Wertentwicklung eines Fonds. Deshalb spielt es für den Basiszins keine Rolle, ob ein Fonds im betreffenden Jahr stark gestiegen oder nur leicht im Plus war — diese Begrenzung erfolgt erst im zweiten Rechenschritt über die Deckelung auf die tatsächliche Wertsteigerung.

Weil der Wert am Marktzins hängt, schwankt er von Jahr zu Jahr. In Niedrigzinsjahren lag er zeitweise bei null — dann fiel für das betreffende Jahr keine Vorabpauschale an, unabhängig von der Wertentwicklung des Fonds. Steigt das Zinsniveau, steigt auch der Basiszins und mit ihm die pauschale Bemessungsgrundlage.

Der aktuell hinterlegte Wert: {{ basiszins_aktuell }} (veröffentlicht {{ basiszins_stand }}).

Welche Rolle er in der Planung spielt

Im Modell taucht der Basiszins an genau einer Stelle auf — im ersten Rechenschritt der Vorabpauschale:

Rücknahmepreis zum 1. Januar × Basiszins × 70 % = Basisertrag

Der Faktor 70 % ist ein gesetzlicher Abschlag und ändert sich nicht. Die einzige variable Größe in dieser Zeile ist damit der Basiszins selbst.

Wie sich der Wert konkret auswirkt, lässt sich mit eigenem Depotwert im Vorabpauschale-Rechner nachvollziehen.

Für die Planung folgt daraus zweierlei. Erstens ist die künftige Vorabpauschale nicht vorhersagbar, weil der Zinssatz für kommende Jahre noch nicht feststeht — Modellrechnungen arbeiten deshalb mit dem zuletzt bekannten Wert. Zweitens ist der Basiszins der Hauptgrund, warum das Steuerprofil jährlich zu prüfen ist; alle anderen Werte darin ändern sich seltener. Das behandelt Steuerprofil jährlich prüfen.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026 nach § 18 Abs. 4 InvStG. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle BMF-Schreiben.

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