Glossar
Ausgabeaufschlag: der Zuschlag beim Fondskauf
Der Ausgabeaufschlag ist ein einmaliger Zuschlag beim Kauf von Fondsanteilen über die Fondsgesellschaft. Er wird auf den Anteilswert aufgeschlagen und mindert damit sofort den investierten Betrag.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Wo der Aufschlag anfällt
Beim Kauf über die Fondsgesellschaft — dem klassischen Weg über Bank oder Vermittler — gibt es zwei Preise. Der Rücknahmepreis entspricht dem Wert eines Anteils; der Ausgabepreis liegt darüber. Die Differenz ist der Ausgabeaufschlag.
Ein Beispiel: Bei einem Anteilswert von 100 € und einem Aufschlag von 5 Prozent zahlst du 105 €. Von 10.000 € Anlagesumme sind damit sofort rund 476 € weg — der Rest kauft Anteile. Um wieder bei null zu stehen, muss der Fonds diesen Betrag erst erwirtschaften.
Verwendet wird der Aufschlag traditionell zur Vergütung des Vertriebs. Er fließt überwiegend an denjenigen, der den Fonds vermittelt hat, nicht an die Fondsgesellschaft.
Wichtig ist die Abgrenzung zu den laufenden Kosten: Der Aufschlag fällt einmal an, die TER jährlich. Ein Fonds ohne Aufschlag mit hoher TER kann über die Haltedauer teurer sein als einer mit Aufschlag und niedriger TER — und umgekehrt. Beide Größen gehören deshalb in dieselbe Rechnung, nicht in getrennte.
Warum ETFs meist keinen haben
ETFs werden nicht bei der Fondsgesellschaft gekauft, sondern über die Börse — von einem anderen Marktteilnehmer. Dort gibt es keinen Ausgabepreis, sondern einen Börsenkurs.
| Kauf über die Fondsgesellschaft | Kauf über die Börse | |
|---|---|---|
| Preisbildung | Ausgabepreis, einmal täglich | fortlaufender Kurs |
| Einmalkosten | Ausgabeaufschlag | Ordergebühr und Spanne |
| Höhe | oft mehrere Prozent | meist deutlich unter einem Prozent |
| Verhandelbar | teilweise, über Rabatte | nein |
Kostenlos ist der Börsenkauf damit nicht — die Position wandert nur von einem Posten in einen anderen, beschrieben unter Transaktionskosten. Die Größenordnung unterscheidet sich allerdings deutlich.
Zwei Ausnahmen sollte man kennen. Bei ETFs, die in einem Versicherungsmantel oder über bestimmte Vertriebswege angeboten werden, können Aufschläge wieder auftauchen. Und bei nicht börsengehandelten Indexfonds derselben Gesellschaft gilt der klassische Mechanismus. Der vollständige Kostenvergleich steht in ETF oder aktiver Fonds.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Konditionen legen Fondsgesellschaft und Vertriebsweg fest; maßgeblich sind die Verkaufsunterlagen.
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