Glossar
Swap-Kontrahent: der Vertragspartner im synthetischen ETF
Der Swap-Kontrahent ist die Bank, die einem synthetischen ETF die Indexrendite vertraglich zusagt. Er ist damit kein Dienstleister des Fonds, sondern seine Gegenpartei in einem Tauschgeschäft.
Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.
Wer der Vertragspartner ist
Ein synthetisch replizierender ETF hält nicht die Titel seines Index, sondern ein anderes Wertpapierportfolio — den Trägerkorb. Parallel schließt er einen Tauschvertrag:
- Der Fonds liefert die Wertentwicklung seines Trägerkorbs.
- Der Kontrahent liefert die Wertentwicklung des Index, einschließlich Dividenden.
Ausgeglichen wird meist täglich oder bei Erreichen einer Schwelle. Der Fonds erhält damit genau die Rendite, die er abbilden soll — unabhängig davon, was in seinem Korb tatsächlich liegt.
Kontrahent ist in der Regel eine große Investmentbank, häufig aus derselben Unternehmensgruppe wie die Fondsgesellschaft. Genau diese Nähe war ein Kritikpunkt, weshalb viele Anbieter inzwischen mehrere unabhängige Kontrahenten einsetzen und die Auswahl offenlegen.
Der wirtschaftliche Sinn liegt in Märkten, die physisch schwer abbildbar sind: Länder mit Kapitalverkehrsbeschränkungen, Rohstoffmärkte oder sehr breite Indizes mit tausenden Titeln. Dort ist der Tauschvertrag oft präziser und günstiger als der Nachbau. Die Einordnung neben den anderen Verfahren steht unter Replikationsmethode.
Vertragliche Absicherung
Der Vertrag begründet eine Forderung gegen den Kontrahenten — und damit ein Ausfallrisiko. Dagegen wirken mehrere Vorgaben:
| Mechanismus | Wirkung |
|---|---|
| Begrenzung der Forderung | der offene Betrag darf 10 Prozent des Fondsvermögens nicht überschreiten |
| Häufiger Ausgleich | in der Praxis wird meist täglich glattgestellt, oft ab deutlich niedrigeren Schwellen |
| Besicherung | Wertpapiere werden hinterlegt und getrennt verwahrt |
| Mehrere Kontrahenten | verteilt das Risiko auf verschiedene Häuser |
Die erste Zeile ist die gesetzliche Obergrenze nach den OGAW-Regeln. In der Praxis liegt der tatsächlich offene Betrag meist deutlich darunter, weil täglich ausgeglichen wird — bei vielen Fonds ist er über weite Strecken nahe null.
Zu unterscheiden sind dabei zwei Bauformen. Beim unfunded Swap bleibt der Trägerkorb im Fonds und der Tausch bezieht sich auf dessen Wertentwicklung — das ist der in Europa übliche Weg. Beim funded Swap überweist der Fonds Kapital an den Kontrahenten und erhält dafür Sicherheiten, die getrennt verwahrt werden. Die erste Variante hält den Vermögensgegenstand im Fonds, die zweite verlagert ihn in ein Sicherheitendepot; welche Bauform ein Fonds nutzt, steht im Prospekt.
Der Trägerkorb bleibt dabei Eigentum des Fonds und damit Sondervermögen. Fällt der Kontrahent aus, verliert der Fonds nicht sein Vermögen, sondern nur den Anspruch aus dem Tauschvertrag — und verwertet die hinterlegten Sicherheiten.
Was daraus tatsächlich folgt und warum daraus kein Totalverlustrisiko wird, behandelt Kontrahentenrisiko. Die Entscheidung zwischen beiden Bauweisen führt Physisch oder synthetisch.
Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026 nach den OGAW-Vorgaben. Einzelheiten stehen im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds.
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