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Quellensteuer: der Einbehalt im Herkunftsland

Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt bei der Auszahlung von Erträgen einbehält. Sie fällt an, bevor das Geld die Landesgrenze überschreitet — und damit oft, bevor du überhaupt beteiligt bist.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Wo sie einbehalten wird

Zahlt ein Unternehmen eine Dividende an einen ausländischen Empfänger, behält der Sitzstaat des Unternehmens einen Teil ein. Der Satz ist nationales Recht und liegt je nach Land häufig zwischen 15 und 35 Prozent.

Für ETF-Anleger ist die entscheidende Beobachtung, dass dieser Einbehalt meist gar nicht bei ihnen stattfindet, sondern eine Ebene darüber:

  • Der Fonds hält Aktien aus vielen Ländern.
  • Diese Länder behalten Quellensteuer ein, bevor die Dividende den Fonds erreicht.
  • Was im Fonds ankommt, ist bereits der Nettobetrag.
  • Erst dieser Betrag geht in die Wertentwicklung ein, aus der später deine Ausschüttung oder dein Kursgewinn entsteht.

Diese Belastung taucht in keiner deiner Abrechnungen auf. Sie ist in der Wertentwicklung des Fonds enthalten und wird deshalb erst über die Tracking Difference sichtbar — als Teil des Abstands zum Index.

Wie viel davon der Fonds vermeiden oder zurückfordern kann, hängt an den Abkommen zwischen dem Quellenstaat und dem Fondsdomizil. Bei US-Dividenden ist der Unterschied zwischen den gängigen Domizilen messbar; genau deshalb dominieren bestimmte Standorte bei international anlegenden ETFs.

Daneben gibt es den direkten Fall: Hältst du selbst ausländische Wertpapiere, wird die Quellensteuer bei deiner eigenen Ausschüttung einbehalten und erscheint auf der Abrechnung.

Anrechnung im Inland

Ohne Gegenmaßnahme würde derselbe Ertrag zweimal besteuert — im Quellenstaat und in Deutschland. Dagegen wirken zwei Mechanismen.

Erstens begrenzt ein Doppelbesteuerungsabkommen den Satz, den der Quellenstaat überhaupt einbehalten darf, in vielen Fällen auf 15 Prozent. Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist im Quellenstaat zu erstatten — ein Verfahren, das für Privatanleger meist unwirtschaftlich ist.

Zweitens rechnet Deutschland die gezahlte Quellensteuer auf die inländische Steuer an. Bei einem inländischen Depot erledigt die Bank das in aller Regel automatisch bis zur Höhe des anrechenbaren Satzes.

SituationWer rechnet an
Inländisches Depot, DBA-Satzdie Bank, automatisch
Inländisches Depot, darüber hinausErstattung im Quellenstaat
Ausländisches Depotdu selbst über die Anlage KAP
Quellensteuer im Fondsniemand — sie mindert die Fondsrendite

Die letzte Zeile ist die praktisch bedeutsamste und wird am häufigsten übersehen: Was der Fonds an Quellensteuer zahlt, kannst du nicht anrechnen. Es ist keine deiner Steuern, sondern eine Kostenposition des Fonds. Der Ablauf für die anrechenbaren Fälle steht in Quellensteuer anrechnen.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026. Anrechnung und Erstattung hängen vom jeweiligen Abkommen und deinen persönlichen Verhältnissen ab.

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