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Fondsfusion: ein Fonds geht in einem anderen auf

Bei einer Fondsfusion wird ein Fonds auf einen anderen übertragen, die Anteile werden umgetauscht. Du hältst danach Anteile am aufnehmenden Fonds, ohne selbst gehandelt zu haben.

Hinweis: ETFPlaner liefert Modellrechnungen und Dokumentation. Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung.

Wie die Verschmelzung abläuft

Der übertragende Fonds gibt sein gesamtes Vermögen an den aufnehmenden Fonds ab und erlischt. Deine Anteile werden im Verhältnis der Anteilswerte in Anteile des aufnehmenden Fonds umgerechnet.

Ein Beispiel: Ist dein bisheriger Anteil 47,20 € wert und der des aufnehmenden Fonds 118,00 €, erhältst du für einen alten Anteil 0,4 neue. Der Gegenwert bleibt gleich; nur die Stückzahl ändert sich — Bruchteile inbegriffen.

Vorgeschrieben sind mehrere Schutzmechanismen:

  • Information vorab. Anleger werden mindestens 30 Tage vor dem Stichtag schriftlich informiert.
  • Kostenfreies Rückgaberecht. In dieser Frist kannst du die Anteile ohne Rücknahmeabschlag zurückgeben, wenn du die Fusion nicht mitgehen willst.
  • Prüfung durch die Verwahrstelle. Das Umtauschverhältnis wird unabhängig geprüft.
  • Genehmigung der Aufsicht. Die Verschmelzung bedarf der aufsichtsrechtlichen Zustimmung.

Der Grund ist meist derselbe wie bei einer Schließung: Zwei ähnliche Fonds unter einem Dach sind teurer als einer. Fusioniert wird deshalb häufig nach Übernahmen oder bei überlappenden Produktlinien.

Abgrenzung zur Schließung

Beide Ereignisse beenden einen Fonds und unterscheiden sich in dem, was danach passiert.

FondsfusionFondsschließung
ErgebnisAnteile am neuen FondsGeld auf dem Verrechnungskonto
Steuerliche Folgein aller Regel steuerneutralgilt als Veräußerung
Anschaffungsdatenwandern mitwerden abgerechnet
HandlungsbedarfSparplan prüfenErsatz suchen und umstellen

Die zweite und dritte Zeile sind der wesentliche Unterschied. Bei einer Verschmelzung innerhalb desselben Rechtsraums werden Anschaffungszeitpunkt und Einstandskurs fortgeführt — ähnlich wie beim Depotübertrag. Aufgelaufene Gewinne bleiben unversteuert, bis du tatsächlich verkaufst.

Zwei Dinge solltest du trotzdem prüfen: ob der aufnehmende Fonds denselben Index abbildet und ob sich Kosten oder Ertragsverwendung ändern. Eine Verschmelzung auf einen Fonds mit anderem Index ist rechtlich zulässig und verändert deine Planannahme. Beide Fälle behandelt Fusion oder Schließung.


Keine Anlageberatung. Keine Steuerberatung. Angaben zum Stand 19.08.2026. Die steuerliche Behandlung einer Verschmelzung hängt vom Einzelfall ab.

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